APA - Austria Presse Agentur

Mordprozess ohne Leiche: Geständnis widerrufen

Indem er einem Bekannten mit einem Hammer zwei Schraubenzieher in den Schädel schlug, soll ein 29 Jahre alter Mann Ende Mai 2019 einen 43-Jährigen in einer Wohnung in Wien-Ottakring getötet haben. Am Donnerstag widerrief der gebürtige Ungar am Wiener Landesgericht, wo er sich gemeinsam mit seiner damaligen Freundin wegen Mordes zu verantworten hatte, sein nach der Festnahme abgelegtes Geständnis.

Vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm) behauptete der 29-Jährige nunmehr, sein Landsmann habe nicht mehr gelebt, als er ihm die beiden Schraubenzieher in die Schläfe schlug: "Ich glaube, dass diese Person bereits tot war, als ich diese Sache mit dem Schraubenzieher gemacht habe. Wenn ich geahnt hätte, dass diese Person nicht tot war, hätte ich diese Schraubenzieher nicht hineingeschlagen. Ich wollte diesen Mann mit Sicherheit nicht töten."

Die inkriminierte Tat ereignete sich laut Staatsanwältin Yasmin Kaltenbrunner "in einer Messie-Wohnung, die als Treffpunkt für Saufgelage im Obdachlosenmilieu gedient hat". Die Wohnung gehörte einer 30 Jahre alten Wienerin, die aufgrund einer Intelligenzminderung, einer psychischen Erkrankung und jahrelangen Alkoholmissbrauchs eine Invaliditätspension bezieht. Um ihren zehn Jahre alten Sohn kümmern sich Pflegeeltern in der Steiermark.

Zu Beginn des heurigen Jahres lernte die Frau den 29-jährigen Ungarn kennen, der eine Weile in England gelebt hatte, ehe er in der Bundeshauptstadt strandete und ohne Unterkunft war. Sie nahm ihn bei sich auf und war mit ihm "in etwa ein Paar", wie der 29-Jährige dazu den Geschworenen erläuterte.

Eines Tages lief den beiden auf der Straße dem späteren Mordopfer Gyula S. über den Weg. Sie nahmen diesen zum Trinken mit in die Wohnung. Dort soll der 43-Jährige die Frau zu küssen versucht haben, worauf der 29-Jährige "auszuckte", wie die Staatsanwältin sagte. Er verpasste dem älteren Landsmann mehrere Faustschläge ins Gesicht, worauf dieser zu Boden stürzte und bewusstlos liegen blieb. Als Versuche scheiterten, diesen wieder zu Bewusstsein zu bringen - der 29-Jährige soll ihn ins Badezimmer gezogen und in der Duschtasse abgebraust haben - , fasste das Paar laut Anklage den Entschluss, den Mann zu töten.

Der Ungar habe seine Freundin zwei Mal gefragt, ob er den Mann umbringen soll, bezog sich die Staatsanwältin auf die ursprünglichen Angaben des Hauptangeklagten. Die 30-Jährige habe das bejaht und ihrem Freund damit "den letzten Schubser gegeben, um die Tat zu begehen", meinte die Anklägerin. Zunächst hätte der Ungar dem Opfer einen Schraubenzieher bis zur Hälfte in die linke Schläfe geschlagen. Weil der 43-Jährige danach noch atmete, sei dem Mann ein zweiter Schraubenzieher in den Kopf getrieben worden.

Nachdem das Paar einige Tage neben der Leiche verbracht hatte, beseitigten sie diese am 29. Mai, indem sie den Körper in den Müllraum verfrachteten und in einen Müllcontainer hievten. Der Leichnam wurde nie gefunden. Er wurde offenbar mit dem Hausmüll in die Müllverbrennungsanlage Flötzersteig gebracht und dort verbannt.

Der Hauptangeklagte behauptete nun erstmals, der Getötete habe ihn angegriffen und er sei nur deshalb gewalttätig geworden. Davon war in den Einvernahmen des 29-Jährigen vor der Polizei und vor der Haft- und Rechtschutzrichterin nie die Rede gewesen. Der 43-Jährige habe ihn "geschubst" bzw. mit ihm "gewrestelt". Da habe er sich gewehrt. Der 43-Jährige sei zu Boden gegangen und bei dem Sturz offenbar gestorben: "Ich habe ihn nicht atmen, nicht mehr bewegen gesehen. Sein Bäuchlein hat sich nicht mehr auf und ab bewegt. Er war für mich kein lebendiger Mensch mehr, sondern ein Gegenstand."

Auf die Frage, weshalb er dem Regungslosen zwei Schraubenzieher in den Kopf gehämmert habe, erwiderte der Angeklagte: "Ich hatte keine Selbstkontrolle. Ich stand unter dem Einfluss von Alkohol." Die Rettung habe er bewusst nicht gerufen: "Die Wohnung war dermaßen dreckig, ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand einen Fuß reingesetzt hätte." Auf die Frage, weshalb er bei der Polizei sich und seine Ex-Freundin belastet habe, antwortete der 29-Jährige: "Bei der Polizei hat man mit einer Packung Zigaretten alles aus mir herausgelockt."

Die als Beitragstäterin mitangeklagte 30-Jährige wies den Vorwurf zurück, sie habe den Ungarn bestärkt, den anderen Mann zu töten. Nachdem jener sie zu küssen versucht habe, sei ihr damaliger Freund diesem in die Küche nachgegangen. Dann habe sie einen Wortwechsel und im Anschluss einen "Pumperer" gehört. Als sie nachschauen ging, sei der 43-Jährige mit einem Schraubenzieher im Kopf am Boden gelegen.

Sie sei "in Schockstarre" geraten. Dann habe der 29-Jährige "dem den zweiten Schraubenzieher in den Kopf gerammt." Sie sei nicht zu ihrer Zustimmung gefragt worden, einen entsprechenden Wortwechsel habe es nie gegeben. Verteidigerin Astrid Wagner bezeichnete die 30-Jährige als "Hascherl". Diese sei vom Hauptangeklagten psychisch abhängig gewesen. Es sei "völlig lebensfremd, dass er das Hascherl fragt, ob er wen beseitigen darf".