APA - Austria Presse Agentur

Mutter des Attentäters im Prozess um Anschlag in Wien

Im Prozess gegen sechs Angeklagte, die im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 den Attentäter im Vorfeld unterstützt haben sollen, hat am Mittwoch die Mutter des Attentäters als Zeugin ausgesagt. Auf die Frage eines Geschworenen, ob ihrer Ansicht nach mehrere Personen am Attentat beteiligt waren oder ihr Sohn den Anschlag alleine durchgeführt habe, meinte sie: "Ich glaube schon, dass da jemand mitgeholfen hat."

Konkretere Angaben konnte die Frau dazu nicht machen. "Beweisen kann ich es nicht. Glauben schon", erwiderte sie auf eine entsprechende Nachfrage eines Verteidigers. Ihrer Aussage zufolge handelte es sich allerdings bei zwei Angeklagten - 22 und 24 Jahre alt - um die engsten, nach ihrem Dafürhalten sogar um die einzigen langjährigen Freunde ihres Sohnes. Sie habe sich "gewundert, dass der Freundeskreis so groß war", wovon sie erst "aus den Medien" erfahren habe, sagte die Frau. Ihr Sohn habe stets "nur die zwei Namen genannt", bezog sie sich auf den Zweit- und den Drittangeklagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft diesen beiden Männern vor, den Attentäter bei der Auswahl des Anschlag-Ziels unterstützt und ihm vor dem Anschlag bei Tatvorbereitungen behilflich gewesen zu sein. Sie sollen diesen auch wenige Stunden vor den Schüssen in der Innenstadt in dessen Wohnung in der Wagramer Straße aufgesucht haben. Von dort war der Attentäter am Abend des 2. November 2020 in Verfolgung seiner terroristisch-mörderischen Absichten aufgebrochen. Die beiden Männer bestreiten - wie auch die restlichen Angeklagten - eine direkte Verwicklung in den Anschlag und dessen Planung.

Sie habe zuletzt "ein sehr gutes Verhältnis" zu ihrem Sohn gehabt, hielt die Mutter fest. Obwohl er eine eigene Wohnung hatte, war er regelmäßig bei den Eltern ("Ich war froh, dass er da war"), die Mutter besorgte ihm die Wäsche, er bediente sich aus dem Kühlschrank. Von ihrem Sohn habe sie gewusst, dass dieser seit August 2020 seine Wohnung vorübergehend einem Mann zur Verfügung gestellt hatte, weil dieser Schwierigkeit mit seiner Ehefrau hatte - dabei handelte es sich um den Viertangeklagten, einen 28-Jährigen afghanischer Abstammung.