APA - Austria Presse Agentur

Nach Brand in Donauzentrum - Verfahren endete mit Diversion

Nach dem Großbrand im Wiener Donauzentrum (DZ) im März des Vorjahres hat sich am Freitag ein Hilfsarbeiter am Wiener Landesgericht wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst verantworten müssen. Das Verfahren endete in diesem Fall mit einer Diversion. Er muss 80 Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Vom Vorwurf der Falschaussage wurde der Mann freigesprochen.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 8. März 2019 bei nächtlichen Arbeiten im Wiener Donauzentrum mit einem Trennschneider die entsprechenden Auflagen nicht eingehalten zu haben. Durch den Funkenflug bildete sich unbemerkt ein Glimmbrand in einer Dehnungsfuge, der sich stundenlang ohne große Rauchentwicklung immer weiter ausbreitete und dann in der Früh zu einem spektakulären Brand des Daches im Bauteil 4 am Eck Wagramer Straße - Siebeckstraße führte. Am Prozess schlossen sich auch eine ganze Reihe Opfer- und Privatbeteiligtenvertreter an.

Bei dem Prozess beteuerte der Hilfsarbeiter zwar erneut, "sorgsam vorgegangen" zu sein und die gefährdeten Stellen auch mit Platten abgedeckt zu haben, räumte dann aber doch ein, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Eine grobe Fahrlässigkeit bestritt er aber vehement. Tatsächlich blieben auch Zweifel offen, inwieweit der ungelernte Hilfsarbeiter die doch komplexere Gefahrenlage richtig einschätzen konnte.

Zudem musste sich der Angeklagte auch wegen falscher Beweisaussage verantworten, da er bei der Polizei unrichtige Angaben darüber gemacht haben soll, in welchen Räumlichkeiten des DZ er in der Nacht gearbeitet hat. Dies gab der Mann auch zu, begründete es aber mit einer großen Angst vor "massiven finanziellen Problemen" für seine Familie. Der Hilfsarbeiter ist Alleinverdiener und hat vier kleine Kinder zu versorgen. Zudem sei er nicht darüber aufgeklärt worden, dass er sich der Aussage auch entschlagen könne.

Die Richterin Beatrix Hornich sah von einer Freiheitsstrafe (Strafrahmen: Bis zu einem Jahr) ab, da sie keine grobe Fahrlässigkeit ausmachte. Sie sprach sich vielmehr für eine Diversion von 80 Tagen gemeinnütziger Arbeit für den Angeklagten aus, was dieser auch annahm. Da die Staatsanwaltschaft dazu keine Erklärung abgab, ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. Sehr wohl rechtskräftig ist allerdings der Freispruch der Falschaussage "im Zweifel". Für Hornich war die Rechtsaufklärung des kaum Deutsch sprechenden türkischen Staatsbürgers durch die Polizei tatsächlich mangelhaft.

Bei der Bekämpfung des Dachbrands standen damals mehr als 200 Feuerwehrleute im Einsatz. Gegen Mittag wurden die Flammen unter Kontrolle gebracht. Das Donauzentrum wurde mit Ausnahme des Entertainment-Centers Donauplex geschlossen. Erst um 17.30 Uhr konnte "Brand aus" gegeben werden.

Der Schaden stellte sich als weniger tragisch als ursprünglich befürchtet heraus, wie eine Begehung am Tag nach dem Großbrand ergab. "Die Wasserschäden im Gebäude sind erfreulicherweise geringer als angenommen. Das Einkaufszentrum hat im Innenbereich nur geringe Schäden erlitten", sagte damals Centermanager Anton Cech.