APA - Austria Presse Agentur

Nach Explosion in Wien: Amtshaftungsverfahren gegen Republik

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen findet am Freitag ein gerichtliches Nachspiel im Fall einer vor drei Jahren im Zuge einer Delogierung vorsätzlich herbeigeführten tödlichen Gasexplosion in Hernals statt. Die Witwe eines damals getöteten Anwalts hat eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Ein Gerichtsvollzieher habe trotz merklichen Gasgeruchs und Zischgeräuschen die Tür öffnen lassen. Kurz danach war es zur Explosion gekommen.

Die Klägerin - die bei der Explosion dabei war, aber unverletzt blieb - hat Ansprüche in der Höhe von 260.000 Euro angemeldet. Sie macht auch ein Feststellungsbegehren in Bezug auf allfällige weitere künftige Schäden geltend.

Der Mieter einer Wohnung in einem Zinshaus in der Hernalser Hauptstraße, der am 26. Jänner 2017 wegen Mietschulden delogiert hätte werden sollen, hatte in der Nacht davor Gas ausströmen lassen. Als dann in der Früh der Rechtsanwalt - der damals das Haus verwaltete -, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter die Wohnung räumen wollten, hatte sich bereits ein Gas-Luftgemisch gebildet. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, kam es zu der tödlichen Explosion.