Nach Messerstich in Linz 18 Jahre Haft

Der Angeklagte hatte von Notwehr gesprochen
Ein 22-Jähriger, der in der Nacht auf den 1. Mai in der Linzer Innenstadt einen ihm unbekannten Nachtschwärmer mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt haben soll, ist am Mittwoch wegen Mordversuchs zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt, behauptete den Stich aus Notwehr gesetzt zu haben. Das Urteil des Linzer Landesgerichts ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen auf schuldig im Sinne der Anklage. Der Verteidiger hat direkt nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Mildernd wertete das Gericht, dass es bei dem Versuch, einen Menschen zu töten, geblieben sei. Als erschwerend wurde jedoch gesehen, dass der Angeklagte drei einschlägige Vorstrafen besitze und ein "Rückfalltäter" sei, führte ein Gerichtssprecher aus.

Der 22-Jährige war erst im Jänner 2024 aus der Haft entlassen worden. Am Tattag war er ebenso wie das spätere Opfer in einem Lokal im Bereich Schillerpark, auf der gegenüberliegenden Straßenseite kam es später zur Messerattacke. Eine Überwachungskamera filmte, dass ein Bekannter des Opfers und der Angeklagte einander gegenüberstanden und das Opfer sich offenbar zwischen die beiden Streitenden stellen wollte. Daraufhin soll der 22-Jährige ein Messer gezückt, es dem Streitschlichter in den Bauch gerammt und die Flucht ergriffen haben. Das Opfer überlebte durch eine Notoperation.

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