APA - Austria Presse Agentur

Nach Schlangenbiss am WC in Graz: Besitzer darf alle Tiere behalten

Nachdem ein Grazer am Montag auf seiner Toilette von einer Schlange gebissen worden war, wurde der Halter des Tieres wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Außerdem wurde überprüft ob dem 24-jährigen Nachbarn des Verletzten die Tiere abgenommen werden müssen. Nachdem er nach Angaben des Veterinäramts die Wildtiermeldung nachgeholt hatte und die Tierhaltung kontrolliert wurde, darf er nun seine elf Schlangen und den Gecko behalten.

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Bei der Schlange, die den 65-Jährigen in die Genitalien gebissen hatte, handelte es sich um eine Albino-Netzpython, die ungiftig ist. Auch die anderen Tiere sind nur melde-, aber nicht bewilligungspflichtig.

Eine Überprüfung des Veterinäramt ergab, dass die Schlangen gepflegt und nicht vernachlässigt waren. Für das Amt gab es daher keinen Handlungsbedarf, es wurden lediglich kleine Nachbesserungen verlangt.

Anders wäre es gewesen, hätte es sich um gefährliche Schlangen gehandelt, denn dann wäre ein eigenes Schleusensystem notwendig, das ein Ausreißen der Tiere verhindert, meinte Veterinär-Referatsleiterin Alexandra Gruber gegenüber der APA. Dass der 24-Jährige elf Schlangen in der Wohnung hält, sei kein Problem, eine mengenmäßige Beschränkung sehe das Gesetz nicht vor.

Ob gegen den Halter der Schlange Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Das Delikt ist in etwa mit dem Biss eines Hundes, der nicht angeleint war, zu vergleichen, hieß es seitens der Polizei.