APA - Austria Presse Agentur

Netanyahu empört und Palästinenser erfreut über IStGH

Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu hat erbost auf ein Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) reagiert, die Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten ermöglicht. "Wir werden diese Verdrehung des Rechts mit allen Mitteln bekämpfen", erklärte Netanyahu am Samstag. Die Entscheidung des Gerichts sei "reiner Antisemitismus". Die radikalislamische Hamas und der palästinensische Ministerpräsident Mohammed Shtayyeh begrüßten das Urteil.

Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das Büro des Regierungschefs mit. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung habe das Gericht das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren. Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an.

Die Richter am IStGH hatten am Freitag entschieden, dass die Jurisdiktion des Gerichtshofs sich auch auf die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete, nämlich den Gazastreifen, das Westjordanland und Ost-Jerusalem, erstrecke. Das 2002 gegründete Gericht ebnete mit dieser Entscheidung den Weg zu Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten. Damit wären auch Verfahren gegen israelische Offiziere möglich.

Die Entscheidung betreffe aber ausdrücklich nicht die Frage der "Staatlichkeit Palästinas" oder etwaige Grenzstreitigkeiten, erklärte der IStGH. Die Richter betonten damit, dass mit der Entscheidung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Grenzen gemacht werde. Israel ist keine Vertragspartei des Gerichtshofs.

Der palästinensische Ministerpräsident Shtayyeh bezeichnete die Entscheidung als "Sieg für Gerechtigkeit und Menschlichkeit, für die Werte der Wahrheit, Fairness und Freiheit und für das Blut der Opfer und ihrer Angehörigen". Auch die radikalislamische Hamas, die den Gazastreifen seit 2007 kontrolliert, begrüßte das Urteil. Es gehe darum, "zionistische Kriegsverbrecher vor internationale Tribunale" zu bringen und sie "für die Verbrechen, die sie begangen haben, zur Verantwortung zu ziehen".

Seit der Machtübernahme im Gazastreifen haben die Hamas und Israel drei Kriege gegeneinander geführt. Allein während des jüngsten bewaffneten Konflikts im Jahr 2014 wurden auf palästinensischer Seite 2.251 und auf israelischer Seite 74 Menschen getötet.

Mögliche Ermittlungsverfahren können sich sowohl gegen israelische Staatsbürger wie etwa Offiziere richten als auch gegen Palästinenser. Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Dezember 2019 erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Sie hatte zunächst aber eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit angefordert.

Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit ist das Gericht auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden. Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Deutschland hatte beispielsweise erklärt, dass Palästina aus Sicht der deutschen Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage für eine Zuständigkeit des Gerichtes.

Auch Österreich hatte dazu im März 2020 festgehalten, dass "nicht automatisch" Österreich und alle anderen Vertragsparteien des IStGH Palästina als souveränen Staat anerkennen und der Gerichtshof Jurisdiktion im vorliegenden Verfahren habe, wie das Außenministerium damals gegenüber der APA mitteilte.

Der palästinensische Außenminister Riyad Malki sah in der Stellungnahme Österreichs in Folge eine Unterstützung für "Israels illegale Argumente", wonach "das Gericht keine territoriale Zuständigkeit für den Staat Palästina hat". Und er zeigte sich auch beunruhigt und alarmiert darüber, dass Österreich "weder diplomatische Beziehungen noch bilaterale Beziehungen zu Palästina unterhält". Im Außenministerium in Wien hieß es dazu, dass es "rein völkerrechtlich gesehen" diplomatische Beziehungen nur zwischen Staaten geben könne - und Österreich habe Palästina eben nicht bilateral als Staat anerkannt.