APA - Austria Presse Agentur

Neue Corona-Regeln an den Schulen

An den Schulen gelten seit Dienstag aufgrund der Corona-Pandemie neue Regeln. AHS-Oberstufen, Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen (BMHS) sowie Berufsschulen wechseln nach einem "Übergangstag" großteils ins Distance Learning - in Wien kann dieser Tag aufgrund des Terroranschlags auch verschoben werden. An allen anderen Schulen sind Schulveranstaltungen ab sofort untersagt, für Sport und Musik gibt es strengere Regeln.

Am deutlichsten treten die Änderungen an den AHS-Oberstufen, BMHS und Berufsschulen zutage. Vorerst bis 30. November wird größtenteils digital über die jeweiligen Lernplattformen im Distance Learning unterrichtet - wenn möglich bleibt der Stundenplan dabei aufrecht.

Schularbeiten können in den ersten beiden Novemberwochen unter Auflagen noch durchgeführt werden, wenn der Stoff dafür noch im Präsenzunterricht vermittelt wurde. Jene Schularbeiten, die in den letzten beiden Novemberwochen oder in der ersten Dezemberwoche angesetzt sind, werden dagegen verschoben oder entfallen. Gleiches gilt für Tests.

Ausnahmen vom Distance Learning können bei Bedarf unter Auflagen gemacht werden: Sollte etwa das Risiko bestehen, dass Schüler sonst "verloren" werden, kann eine Art Gruppenunterricht in Präsenzform für diese stattfinden: In diesem sollen dann Fragen gestellt oder Einheiten wiederholt werden. Dieser Unterricht soll aber höchstens einmal pro Woche stattfinden und die Gruppen maximal neun Schüler umfassen.

Ganze Klassen können für die Abhaltung einer Schularbeit an die Schule - allerdings nur unter Einhaltung der Abstandsregeln. Das bedeutet, dass die Schüler dann zur Not auch auf mehrere Räume verteilt werden. Außerdem muss die Direktion dann eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnen, und es dürfen nie mehr als 25 Prozent der Oberstufenschüler einer Schule zum gleichen Zeitpunkt an der Schule sein. An BMHS und Berufsschulen können außerdem Werkstätten in Kleingruppen genutzt werden. Fachpraktischer Unterricht kann dann stattfinden, sofern die obigen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.

Vor dem Wechsel ins Distance Learning sollte außerdem noch ein"Übergangstag" eingeschoben werden. An diesem sollen die Oberstufenschüler mit Mund-Nasen-Schutz in die Schule kommen und in einer Klassenvorstandsstunde über die Gestaltung des Distance Learning informiert werden bzw. Sachen mit nach Hause nehmen. Aufgrund des Terroranschlags in Wien kann dieser in der Bundeshauptstadt verschoben werden.

An den anderen Schultypen ändert sich dagegen nicht so viel: An den Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen findet weiter Präsenzunterricht statt. Neu ist, dass Schulleitungen die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausweiten können. Bisher war dieser außerhalb der Klassenräume verpflichtend - bis 30. November können die Direktionen für bis zu zehn aufeinanderfolgende Schultage anordnen, dass einzelne Personengruppen oder alle Personen, die sich an der Schule aufhalten, während des gesamten Schultages eine Maske tragen müssen. Schulleiter können zudem im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium auch in diesen Schultypen für die gesamte Schule oder einzelne Schulstufen, Klassen oder Gruppen für einen oder mehrere Tage Fernunterricht anordnen, wenn dies "zur Aufrechterhaltung eines geordneten Unterrichts" etwa wegen vieler Verdachts- oder Infektionsfälle "zwingend erforderlich ist".

Verboten sind außerdem Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen wie Lehrausgänge, Skikurse, berufspraktische Tage, Wandertage bzw. Physik-oder Mathe-Olympiaden oder sportliche Wettkämpfe. Schulexterne Personen dürfen nicht mehr an die Schule - das betrifft etwa Vereine, aber auch Lehramtsstudenten im Rahmen ihrer Schulpraxis. Ausgenommen sind nur Personen für die Aufrechterhaltung des normalen Betriebs wie etwa Assistenzen für behinderte Kinder, Schulpsychologen oder -sozialarbeiter.

Turnunterricht soll wie schon bisher wenn möglich im Freien stattfinden. Im Turnsaal gilt ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern, Kontaktsportarten sind verboten. Ab sofort soll grundsätzlich in Straßenkleidung geturnt werden (außer in den Umkleideräumen sind die zwei Meter Mindestabstand möglich), eine Maskenpflicht ist zwar nicht vorgesehen, kann aber bei Bedarf angeordnet werden. Primär sollen Fitness- und Koordinationsübungen, Tanz, Konzentrations- und Entspannungsübungen durchgeführt werden. Im Musikunterricht sind Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten untersagt. Freigegenstände oder unverbindliche Übungen wie Chor entfallen.