APA - Austria Presse Agentur

Neue Vereinbarung zu Kindergärten in der Zielgeraden

Ende August läuft die aktuelle 15a-Vereinbarung aus, über die der Bund den Ländern Geld für die Kindergärten zur Verfügung stellt.

Die Verhandlungen zur neuen Regelung sind bereits in der Zielgeraden, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wird. Sollte es eine Einigung geben, könnte diese am Freitag bei der Landeshauptleute-Konferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Offen ist die Frage, ob in der Bund-Länder-Vereinbarung weiterhin das Kopftuchverbot enthalten sein wird.

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Die Landeshauptleute wollen diesen Punkt unbedingt noch herausverhandeln. "Man kann auch im Zieleinlauf noch stolpern", wird in Verhandlungskreisen gegenüber der APA betont. Nachdem die aktuelle Vereinbarung mit Ende des Sommers ausläuft, gebe es allerdings Zeitdruck, den Sack zuzumachen.

Die Regierung hatte für die kommende 15a-Vereinbarung, über die die Länder Geld für Pflichtkindergartenjahr, Ausbau des Angebots und Sprachförderung erhalten, eine substanzielle Erhöhung der Mittel angekündigt. Geworden ist es laut Verhandlungskreisen und einem der APA vorliegenden Entwurf eine "Kindergartenmilliarde" für die kommenden fünf Jahre, also 200 Mio. Euro pro Jahr (von 2022/23 bis 2026/27). Zuletzt waren es noch 125 Mio. (2018/19) bzw. 142,5 Mio. (2019/20 bzw. 2021/22) für alle neun Bundesländer zusammen. Die jährlichen Mittel werden also um 75 bzw. 57,5 Mio. Euro jährlich erhöht.

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Die Laufzeit des Vertrags wird von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Eine solche "Kindergartenmilliarde" war von SPÖ und Sozialpartnern zuletzt angesichts des Personalmangels in den Kindergärten und zur qualitativen Verbesserung des Angebots vehement eingefordert worden - allerdings pro Jahr.

Im Rahmen der neuen Vereinbarung sollen die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel außerdem flexibler als bisher einsetzen können, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde. Von den jährlich 200 Mio. sind demnach 80 Mio. Euro für die Besuchspflicht reserviert (bisher 70 Mio. pro Jahr). Bei den übrigen Mitteln ist weiterhin eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgeschrieben. Hier soll rund die Hälfte für den Ausbau des Angebots (vor allem für die Null- bis Dreijährigen) und rund ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung fixiert sein. Die übrigen 30 Prozent sollen flexibel für diese beiden Bereiche eingesetzt werden können, bisher lag der flexible Anteil bei zehn Prozent.

Der Bund hat außerdem angekündigt, im neuen Vertrag verbindlichere einheitliche Qualitätskriterien (etwa Gruppengröße, Betreuungsschlüssel) durchzusetzen. Vor allem die Grünen machen in diese Richtung Druck. Allerdings sei Qualität in den Verhandlungen kaum ein Thema gewesen und die Qualitätskriterien nur vage formuliert, wie Ländervertreter gegenüber der APA beklagen. Sinnbild dafür sei, dass die abschließende Verhandlungsrunde nicht mit Bildungs- oder Familienressort stattgefunden hätte, sondern zwischen Finanzlandesreferenten und Finanzministerium. Wirklich strenge Qualitätskriterien würden von einem Teil der Länder freilich wegen der extrem unterschiedlichen Ausgangslage ohnehin abgelehnt.

Eigentlicher Knackpunkt in den Verhandlungen bleibt allerdings das Kopftuchverbot. Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung ja bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden, die Länder pochen deshalb auf eine Streichung auch im Kindergartenbereich - vor allem da in keinem Land bisher der Fall eines kopftuchtragenden Mädchens im Kindergarten bekannt wurde.

Schon bei der Einführung des Kopftuchverbots 2019 hatten die Länder sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt. Vehement Druck für die Regelung machte allerdings der damalige Generalsekretär der Volkspartei und heutige Kanzler Karl Nehammer (ÖVP). Mittlerweile haben mit Salzburg und Tirol Länder die Regelung bereits wieder aus den entsprechenden Landesgesetzen gestrichen.