APA - Austria Presse Agentur

Neuer Anlauf für Freigabe rezeptfreier Arzneimittel

Die Drogeriemarktkette dm nimmt einen neuerlichen Anlauf, um in ihren Regalen rezeptfreie Arzneimittel (englisch OTC für "over-the-counter") verkaufen zu dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hatte in den Jahren 2016 und 2017 einen Antrag des Unternehmens auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen bereits zwei Mal abgelehnt. Nun soll ein neues Anwaltsteam für eine Entscheidung sorgen.

dm will in Österreich schon länger rezeptfreie Medikamente anbieten - und zwar um bis zu 40 Prozent günstiger als in Apotheken, wie Geschäftsführer Harald Bauer am Freitag per Aussendung mitteilte. Es stelle sich die Frage, ob es mit den Grundrechten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes vereinbar sei, dass Drogisten keine rezeptfreien Arzneimittel wie Bepanthen, Supradyn oder Wick-Vaporub verkaufen dürfen.

Die Handelskette hat darum die Anwaltskanzlei Tschurtschenthaler-Walder-Fister für einen weiteren Gang zum Verfassungsgerichtshof beauftragt. Wie Rechtsanwalt Mathis Fister erklärte, sehe das Arzneimittelgesetz vor, bestimmte Arzneimittel für einen Verkauf in Drogerien freizugeben. "In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht."

Drogerien wären genauso wie Apotheken in der Lage, die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und den Kunden qualifizierte Beratung anzubieten, betonte Fister - und zog einen Vergleich mit Online-Apotheken. "Dort ist die Bestellung rezeptfreier Arzneimittel zulässig, ohne dass jemand dagegen Bedenken hätte, dass die Qualität der Arzneimittel auf dem Versandweg beeinträchtigt werden könnte oder dass die Kunden über die Eigenschaften des Arzneimittels online nicht ausreichend beraten werden könnten."