APA - Austria Presse Agentur

Neuer Hebammen-Gesamtvertrag bringt bessere Versorgung

Die Versorgung werdender Mütter und ihrer Kinder rund um die Geburt wird verbessert. Das sieht ein neuer Gesamtvertrag vor, den die Sozialversicherung mit dem Österreichischen Hebammengremium vereinbart und den die Konferenz der Sozialversicherungsträger am Montag freigegeben hat. Der neue Hebammen-Gesamtvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Erstmalig im Gesamtvertrag inkludiert sind Modernisierungen wie Telefonberatungen und die telemedizinische Betreuung unter besonderen Umständen, beispielsweise aufgrund einer Pandemie oder der Unmöglichkeit der persönlichen Betreuung. Neu ist auch die Aufnahme der Leistung des Hebammenbeistands bereits vor der Geburt ab der 32. Schwangerschaftswoche bei einer geplanten stationären Spitals-Entbindung, teilte der Dachverband der Sozialversicherungsträger mit.

Mehr Flexibilität bringt die Möglichkeit, dass Hebammen Planstellen ab sofort auch teilen können, außerdem können sie andere Hebammen zur Entlastung anstellen. Weiters wurden die Tarife für Hausbesuche und Ordinationen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 erhöht und weitere jährliche Anhebungen bis 2025 fixiert. Für alle Tarife wurde eine automatische Valorisierung beginnend ab 2025 vereinbart.