APA - Austria Presse Agentur

Neues Kartellverfahren gegen Facebook in Deutschland

Facebook ist erneut ins Visier des deutschen Bundeskartellamts geraten.

Die Bonner Wettbewerbshüter haben im Zusammenhang mit den Oculus Virtual-Reality-Produkten ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Riesen eingeleitet, wie sie am Donnerstag mitteilten. Denn diese sollen nur dann genutzt werden können, wenn der Verbraucher auch ein Facebook-Konto hat.

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"Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem Sozialen Netzwerk des Konzerns könnte einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Facebook zeigte sich dagegen zuversichtlich, die Bedenken ausräumen zu können.

Facebook sei mit seinem Sozialen Netzwerk marktbeherrschend in der Bundesrepublik und auch im wachsenden Markt mit Virtual-Reality-Produkten aktiv, sagte Mundt: "Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt."

Facebook habe damit begonnen, seine Virtual-Reality-Aktivitäten in das Soziale Netzwerk Facebook.com zu integrieren. Die neue Generation der VR-Brille "Quest 2", die etwa bei Computerspielen zum Einsatz kommt, erfordere aber zwingend die Registrierung mit einem Facebook.com-Konto. Außerhalb Deutschlands habe der Vertrieb der neuen VR-Brille bereits begonnen.

"Auch wenn Oculus in Deutschland derzeit nicht zum Verkauf steht, werden wir natürlich mit dem Bundeskartellamt kooperieren", sagte eine Sprecherin des US-Konzerns. "Wir sind zuversichtlich, dass wir deutlich machen können, dass kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vorliegt."

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Das Kartellamt hatte bereits zahlreiche Verfahren rund um Internet-Riesen angestrengt. Unter anderem hat die Regulierungsbehörde neben Facebook auch Amazon ins Visier genommen. Das Kartellamt will so auch den Wettbewerb in der Digital-Wirtschaft sichern.

Mit Facebook liegen die Bonner bereits seit längerer Zeit im Clinch. Das Kartellamt will der umfassenden Sammlung von Daten von Facebook-Nutzern einen Riegel vorschieben. Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram - die ebenfalls zu Facebook gehören - und anderen Diensten hinterlässt.

Das Kartellamt hatte Facebook im Februar 2019 untersagt, die Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Der US-Riese geht gerichtlich dagegen vor, der Fall landete bereits beim Bundesgerichtshof - der die Verbotsverfügung des Kartellamts bestätigt hatte. Klagen sind aber noch beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. "Die Frist zur Umsetzung unserer Forderungen gegen Facebook wird damit erneut angehalten", beklagte Mundt. Das Kartellamt will deshalb Beschwerde beim Bundesgerichtshof vorlegen.