APA - Austria Presse Agentur

Neues Parteiengesetz geht in Begutachtung

ÖVP und Grüne bringen ihren vor zwei Monaten vorgelegten Entwurf für das neue Parteiengesetz am Mittwoch im Nationalratsplenum ein.

Damit geht die Neuregelung der Parteienfinanzierung in parlamentarische Begutachtung, Experten und Institutionen können dann Stellungnahmen abgeben. Parallel werden die Gespräche mit den Oppositionsparteien fortgesetzt. Laut Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer ist der angepeilte Beschluss vor dem Sommer "gesichert".

ÖVP und Grüne haben die Modernisierung der Parteifinanzierung schon im Regierungsprogramm versprochen, waren aber derartig in Verzug geraten, dass Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Herbst einen eigenen Gesetzesvorschlag vorgelegt hatte. Im Februar präsentierte die Koalition dann doch einen Entwurf mit direkten Einschaurechten des Rechnungshofes, strengeren Regeln und härteren Strafen. Mittlerweile gab es erste Verhandlungsrunden mit SPÖ, FPÖ und NEOS. Sie verliefen laut Presseunterlage "konstruktiv" und brachten "gute Vorschläge aller Parlamentsparteien".

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Diese Gespräche werden noch fortgesetzt. Aber gleichzeitig wird der Entwurf im Plenum eingebracht, dem Verfassungsausschuss zugewiesen, dann auf der Parlamentshomepage veröffentlicht und die Begutachtung eröffnet. Maurer zeigte sich erfreut, dass mit dem neuen Parteiengesetz "ein großer Punkt" der zentralen grünen Wahlversprechen "Saubere Umwelt, saubere Politik" umgesetzt werde. ÖVP-Chefverhandler Andreas Ottenschläger hofft auf breiten Konsens aller Parteien für die vorgelegten "guten Lösungsvorschläge". Der Entwurf enthält einige Verfassungsbestimmungen, somit müssen SPÖ oder FPÖ zustimmen.

Die wichtigsten Punkte des neuen Parteiengesetzes sind: Die Kontrolle durch den Rechnungshof wird ausgebaut, er bekommt bei begründetem Verdacht Einsicht in die Belege der Parteien - und, wenn nötig, auch die Möglichkeit zur Einschau bzw. Prüfung vor Ort. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Prüfbefugnis gibt es eine Streitschlichtung vor dem Verfassungsgerichtshof.

Außerdem soll es einen eigenen Wahlwerbungsbericht binnen sechs Monaten nach der Wahl geben. Die Erfassung von den Parteien nahestehenden Organisationen wird erweitert, deutlich verschärft werden die Sanktionen etwa bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Das Spenden-Meldesystem soll transparenter werden, Namen (und Summen) der Geber werden ab Zuwendungen von 500 Euro genannt. Das Spendeverbot wird auf alle Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ausgedehnt.

Mit Blick auf die aktuelle Vorarlberger Wirtschaftsbund-Causa interessant ist auch, dass die Ausweispflichten für Inserateneinnahmen durch Anzeigen in Parteizeitungen verschärft werden: Künftig gilt die Offenlegung von Inseraten über 2.500 Euro auch, wenn das Medium von einer parteinahen Organisation oder einem Personenkomitee herausgegeben wird. In Wahlkampfzeiten muss bei jeder entgeltlichen Einschaltung mit Politikbezug angegeben werden, wer das Inserat finanziert hat.