APA - Austria Presse Agentur

Neunjährigem Messer in Brust gerammt - Prozess in Eisenstadt

Eine 41-jährige Frau hat sich am Montag am Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen, weil sie im Juli 2020 ihrem neunjährigen Sohn ein Messer in die Brust gerammt haben soll. Sie habe sich in einem psychotischen Zustand befunden und versucht, ihr Kind mit einem Stich in die Brust im Bereich des Herzens zu töten, erläuterte der Staatsanwalt, der die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte. Die Frau machte vor Gericht keine Angaben.

Die 41-Jährige habe schon länger psychische Probleme. Anfang 2020 habe sie ihre Medikamente abgesetzt - "sie hat gemeint, dass es ihr besser geht und dass sie die jetzt nicht mehr braucht", erzählte ihre Tochter vor Gericht. Knapp eine Woche vor dem Vorfall sei ihr Zustand dann schlechter geworden. In der Nacht des 16. Juli soll die Frau nicht geschlafen haben und stattdessen durch das Haus gegangen sein. Gegen 4.30 Uhr sei ihr Lebensgefährte durch Schreie des neunjährigen Sohnes wach geworden und habe diesen verletzt in seinem Zimmer gefunden. Die 41-Jährige sei da schon nicht mehr im Raum gewesen, führte der Verteidiger der Angeklagten aus.

"Wir wissen kaum etwas über diesen Vorfall", sagte der Verteidiger. Mit der 41-Jährigen und dem mittlerweile zehnjährigen Sohn, der nicht gegen seine Mutter aussagen wollte, würden die einzigen beiden Personen, die damals anwesend waren, nichts sagen. Die Frau sei in eine "Teufelsspirale im Kopf" geraten - mit Halluzinationen und Wahnideen. Der Bub wurde bei dem Vorfall leicht verletzt, er erlitt eine oberflächliche Schnittverletzung.

Von der Frau gebe es nur eine Aussage vom August, bei der sie gesagt habe, sie könne sich an wenig erinnern. "Ich hätte die Tabletten nehmen sollen, konnte sie mir aber nicht holen, weil ich keine Maske mit hatte. Ich kam in einen Gedankenkreis. Das war ein Fehler", zitierte Richterin Karin Lückl aus der Befragung. Die Tochter der 41-Jährigen, die bereits von Zuhause ausgezogen ist, berichtete, dass es ihrer Mutter in der Zeit vor der Tat nicht gut gegangen sei. "Sie war in sich geschlossen und wollte nicht mit mir reden, auch wenn ich auf sie zugangen bin", betonte die junge Frau.

Die Angeklagte habe Wahnvorstellungen gehabt und das WLAN abgedreht, weil sie Angst hatte, abgehört zu werden. Außerdem habe sie sich Sorgen um ihren Sohn gemacht, weil sie gedacht habe, dass böse Mächte ihn töten wollen, zitierte Lückl aus einem Gutachten.