APA - Austria Presse Agentur

29. September ist als Neuwahltermin quasi fix

Der Neuwahlantrag hat am Dienstag den Verfassungsausschuss passiert.

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Damit ist der Neuwahl-Termin zwar noch nicht fixiert, der von SPÖ und FPÖ favorisierte 29. September gilt aber als quasi fix. Denn mittels rot-blauem Abänderungsantrag wird der Neuwahlantrag erst per 3. Juli in Kraft treten, dadurch ist (wegen des Fristenlaufs) der 29.9. der frühest mögliche Termin für die Nationalratswahl.