APA - Austria Presse Agentur

Neuwahl: U-Ausschüsse müssen beendet werden

Die Neuwahlen bedeuten auch das vorzeitige Ende der beiden Untersuchungsausschüsse zu BVT- und Eurofighter-Affäre. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass U-Ausschüsse ihre Zeugenbefragungen mit der Kundmachung eines Neuwahlbeschlusses beenden müssen. Wann dieser gefasst wird, ist vorerst noch unklar - im schnellsten Fall könnte es schon nächste Woche so weit sein.

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Noch steht kein Termin für die Wahl fest. Die beiden Ausschüsse werden ihre Befragungen aber ziemlich sicher nicht zu Ende führen können. Denn derzeit stehen im BVT-Ausschuss Zeugenbefragungen bis 8. Juli am Programm, im Eurofighter-Ausschuss bis 9. Juli.

Dieser Zeitplan wird mit der Neuwahl nun sicher nicht halten. Denn die Untersuchungsausschüsse müssen ihre "Beweisaufnahme" spätestens mit Kundmachung des Neuwahlbeschlusses im Bundesgesetzblatt beenden. Aus diesem Grund musste schon der Eurofighter-Ausschuss 2017 seine Arbeit vorzeitig einstellen.

Sollte der Nationalrat tatsächlich schon bei einer Sondersitzung nächste oder übernächste Woche das vorzeitige Ende der Gesetzgebungsperiode beschließen, wäre damit auch die Ausschussarbeit beendet. Die für 29. Mai vorgesehene Befragung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) im BVT-Ausschuss würde damit wackeln.

Seinen Bericht muss der Ausschuss spätestens einen Tag vor dem sogenannten Stichtag der Nationalratswahl abliefern. Dieser Stichtag liegt 82 Tage vor dem Wahltermin. Sollte die Nationalratswahl also beispielsweise mit der Vorarlberger Landtagswahl am 22. September zusammengelegt werden, müssten die U-Ausschüsse ihre Berichte spätestens Ende Juni/Anfang Juli abliefern.