NGOs protestieren gegen Spendenabsetzbarkeits-Reform
Denn diese könne Organisationen aberkannt werden, wenn zivilgesellschaftlicher Protest Verwaltungsstrafen nach sich ziehe, so die Warnung. Mit der aktuellen Fassung könnten also schon verspätete Anmeldungen von Kundgebungen oder das Anbringen von Transparenten an Gebäuden zu einer Aberkennung führen, meinte Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit.
Die Reform soll heute, Dienstag, durch den Finanzausschuss wandern. Neben Greenpeace haben sich vor dem Parlament auch die Volkshilfe, der Verein Gegen Tierfabriken (VGT), Attac und Fridays For Future für eine kurzfristige Änderung des Entwurfes stark gemacht. Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte könnten Vereinen und Organisationen künftig ohne Rechtsverfahren mit aufschiebender Wirkung die Spendenabsetzbarkeit entziehen, die Aktivisten orten "Willkür" und mögliche existenzbedrohende Einbußen.
Klare Bestimmungen
Egit wünscht sich, dass die "demokratiefeindlichen Passagen" gestrichen werden. Ist das nicht möglich, sollte jedenfalls Verfassungskonformität hergestellt und Willkür durch Finanzbeamte unterbunden werden, sagte er zur APA. Es brauche zumindest klare Bestimmungen, in welchen Fällen Finanzbeamte tätig werden können und wann eine Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit erlassen werden kann.
Verfassungsrechtler Heinz Mayer hatte im Vorfeld vor Verfassungswidrigkeit gewarnt, da laut Entwurf eine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Entscheidung des Finanzamts ausgeschlossen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe aber schon mehrfach klargestellt, dass gesetzliche Regelungen nicht dazu führen dürften, dass daraus endgültige oder gar existenzbedrohende Belastungen entstehen. Das "fachliche Argument" Mayers wolle er noch prüfen lassen, hatte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei der Präsentation der Reform betont.
Auch Volkshilfe-Pressesprecher Erwin Berger kritisierte gegenüber der APA, dass Finanzbeamte bei einer Aberkennung der Spendenabsetzbarkeit künftig nicht nach nachvollziehbaren Kriterien entscheiden müssten. In einem repressiveren politischen Klima hätte man damit ein Werkzeug, "um Druck auszuüben". Zivilgesellschaftlicher Protest könne schließlich nicht immer ganz straffrei ablaufen.
Dabei seien nicht alle Teile der Gesetzesreform abzulehnen, sah Berger die ausgeweitete Spendenabsetzbarkeit doch durchaus positiv. Diese wird an die Gemeinnützigkeit der Organisationen generell geknüpft, das macht 45.000 Vereine zusätzlich zu potenziellen Profiteuren.
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