APA - Austria Presse Agentur

Nicht alle Länder setzen neue Sozialhilfe bis Jahresende um

Die von der türkis-blauen Koalition beschlossene Neuregelung der Mindestsicherung sieht eine Umsetzung in den Bundesländern bis Jahresende vor. Wie ein Rundruf der APA ergeben hat, werden dieser Verpflichtung aber nicht alle Länder nachkommen. Vor allem Vorarlberg, Salzburg, Wien und die Steiermark melden massive Bedenken an.

Als Grund werden technische Umsetzungs-Probleme, aber auch die laufende Verfassungsklage angeführt. In Vorarlberg werde sich der Beschluss des Ausführungsgesetzes vor Jahresende nicht ausgehen, kündigte zuständigen Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) an. Jedenfalls wird dieser Beschluss nach der Landtagswahl am 13. Oktober von der nächsten Landesregierung bzw. dem nächsten Landtag gefasst werden. Nach der Drittel-Beschwerde der SPÖ über den Bundesrat wolle man das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs abwarten. Als "große Herausforderung" beschrieb Wiesflecker nicht nur die legistische Umsetzung der neuen Sozialhilfe, sondern auch den Vollzug. Konkret nannte sie dabei die Abänderung der eingesetzten EDV-Programme.

Im Bundesland Salzburg sollen die Ausführungsgesetze zwar am 11. Dezember 2019 im Landtag beschlossen werden, wie Sozialreferent LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne) in einer Landtagsanfrage erläuterte. Das Inkrafttreten der landesgesetzlichen Regelungen könne jedoch frühestens am 1. Juni 2020 erfolgen. Seine Begründung: Es seien zur Schaffung einer adäquaten Rechtslage und zur Gewährleistung eines funktionierendes Gesetzesvollzugs noch einige Schritt zwingend erforderlich, wie die legistische Aufarbeitung, der politische Abstimmungsprozess, das Gesetzgebungsverfahren, die Umstellung des EDV-Systems samt Schulung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und die Information an Beratungseinrichtungen. Das sei in der vom Grundsatzgesetzgeber vorgegebenen Frist von sieben Monaten trotz höchstmöglichen Ressourceneinsatzes nicht realisierbar. Deshalb geht Schellhorn auch davon aus, dass mögliche Entscheidungen des VfGH noch berücksichtigt werden können.

Auch In Wien will man in Sachen Ausführungsgesetz offenbar alles andere als aufs Tempo drücken. "Es gibt keinen Grund zur Eile, wir haben ein bestehendes Mindestsicherungsgesetz in Wien", ließ Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen: "Der Gesetzwerdungsprozess wird sicher einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir werden sicher nicht die Ersten sein, die dieses Gesetz umsetzen." Auch der Wiener Stadtrat verwies auf die Verfassungsbeschwerde der SPÖ-Bundesräte und geht davon aus, dass der VfGH in einigen Punkten Korrekturbedarf sieht."

In der Steiermark sieht man die Angelegenheit "ähnlich kritisch wie die anderen Bundesländer, die Umsetzung wird sich nur mehr unter größten Schwierigkeiten ausgehen", hieß es aus dem Büro von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ). Es sei ein "zu ambitionierter Zeitplan", außerdem sei die VfGH-Entscheidung "ein weiterer Unsicherheitsfaktor".

Kein Problem sieht man dagegen im schwarz-blau regierten Oberösterreich. Hier ist ein Beschluss des Gesetzes am 10. Oktober im Landtag geplant. Damit könnte es Anfang 2020 in Kraft treten. Derzeit befindet es sich in Begutachtung, die Frist läuft noch bis 23. August.

Auch in Kärnten laufen bereits die Vorbereitungen. "Die Arbeiten laufen, es wird versucht, das rechtzeitig umzusetzen", hieß es im Büro der zuständigen Referentin, LHStv. Beate Prettner (SPÖ). Aber auch sie verwies darauf, dass die Umsetzung sowohl inhaltlich als auch IT-technisch einen großen Aufwand bedeute. Die jährlichen Mehrkosten durch die neue Regelung werden in Kärnten mit rund 1,1 Millionen Euro angegeben. An der Umsetzung will man trotz der Verfassungsbeschwerde arbeiten.

Im Burgenland wird ebenfalls bereits an der Umsetzung gearbeitet. Bis Herbst soll ein Gesetzesentwurf vorliegen, mit dem man in das Begutachtungsverfahren starten könnte - falls der VfGH nicht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellt, wie Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) einschränkte. Allerdings: "Ich halte die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit für wahrscheinlich und gehe davon aus, dass wir nicht im Jänner starten werden."

Abwartend gibt man sich auch in Tirol. Zwar würden Experten derzeit die Umsetzungsschritte für das Ausführungsgesetz erarbeiten, aber "wir rechnen damit, dass die Entscheidungen von Verfassungsgerichtshof und Kommission rechtzeitig kommen", erklärte Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne). Bis dahin werde man mit der derzeitigen Rechtslage arbeiten, "wissend, dass sich daran noch etwas ändern kann". Gleichzeitig betonte sie aber, dass sich das Tiroler Modell der Mindestsicherung "sehr gut bewährt" habe und der "eingeschlagene Weg soll fortgeführt werden".

Als einziges Bundesland hat Niederösterreich das Ausführungsgesetz im Landtag bereits beschlossen - und zwar mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ.

Das Grundsatzgesetz für die neue Sozialhilfe ist Ende Mai vom Nationalrat beschlossen worden, den Bundesländern wurde darin für ihre Ausführungsgesetze eine Frist bis Ende des Jahres eingeräumt. Die monatliche Sozialhilfe wird damit künftig in der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes gewährt, das sind 885,47 Euro für 2019. Für Paare sind es zwei Mal 70 Prozent des Richtsatzes, das sind derzeit 1.239,66 Euro. Für Familien mit mehreren Kindern bringt die Neuregelung Einschnitte, ebenso für Menschen mit schlechten Deutsch-Kenntnissen. Einen Bonus gibt es für Menschen mit Behinderung und Alleinerzieherinnen können die Länder einen Zuschlag gewähren.