Niederösterreich spart im Asylbereich 26 Millionen Euro ein

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) rechtfertigt Einsparungen
Das in der niederösterreichischen Landesregierung beschlossene Budget 2020 sieht im Asylbereich eine Einsparung von rund 26 Millionen Euro gegenüber 2019 vor. Der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) verwies am Donnerstag in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits gesetzte Maßnahmen sowie sinkende Flüchtlingszahlen die Minderung der Ausgaben ermöglicht hätten.

135,6 Millionen Euro sollen 2020 im Asyl- und Integrationsbereich insgesamt aufgewendet werden, der Voranschlag steht am 25. und 26. Juni im Landtag zur Debatte. Die Vorgabe von Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) - Gesamteinsparungen von 100 Millionen Euro - habe er aus seinem Ressort zu einem Viertel erfüllt, betonte Waldhäusl.

Die Qualität im Asylbereich soll durch das Weniger an Budget jedoch nicht leiden, hielt der FPÖ-Politiker fest. Keine Einschnitte soll es künftig im Integrationsbereich geben. Der FPÖ-Politiker verwies auf die Förderung mehrerer Projekte wie etwa der NÖ Mieterschule und durch den "Verein Startklar" organisierte Spielgruppen zur Sprachförderung für Kinder mit Deutschförderbedarf.

Neben den sinkenden Flüchtlingszahlen machte der FPÖ-Landesrat unter anderem die "rasch umgesetzte Rückführung von Zuwanderern mit negativem Asylbescheid" für die Verminderung der Ausgaben verantwortlich. Von rund 400 im Vorjahr sei die Zahl der Betroffenen nunmehr auf 90 gesunken, dies ziehe eine Einsparung von 2,5 Millionen Euro nach sich.

Eine ebenso hohes budgetäres Potenzial ortete Waldhäusl im Bereich der subsidiär Schutzberechtigten. Dabei handelt es sich um Personen mit abgewiesenem Asylantrag, deren Leben oder Gesundheit in ihrem Herkunftsland bedroht wird und die daher vor der Abschiebung geschützt sind. Derzeit seien 678 dieser Personen in Niederösterreich registriert, 40 Prozent davon leben in Privatquartieren. Damit sich dieser Anteil erhöht, wurde jüngst erneut ein Schreiben an jene Betroffenen gerichtet, die in Asylgasthöfen oder anderen Grundversorgungseinrichtungen im Bundesland untergebracht sind. Darin werden die Personen aufgefordert, sich binnen drei Monaten "einen Arbeitsplatz und eine individuelle Unterkunft zu beschaffen". Wird ein Betroffener nicht aktiv, sollen - vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung - "bis auf ein Minimum an gesetzlicher Versorgung sämtliches an Zuwendungen" verloren gehen, sagte Waldhäusl. Weitere Einsparungen führte der Landesrat im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie bei der Flüchtlingshilfe ins Treffen.

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