APA - Austria Presse Agentur

NIG empfiehlt kürzeres Impf-Intervall wegen Delta-Variante

Das Nationale Impfgremiums (NIG) hat am Donnerstag seine Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung aktualisiert und rät nun aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante zu kürzeren Impf-Intervallen.

Außerdem empfiehlt das NIG weiterhin den selben Impfstoff für den Zweitstich. Ein heterologes Impfschema, also das Mischen der Vakzine, wird jedoch bei medizinischer Kontraindikation oder dem Eintreten einer Schwangerschaft empfohlen, heißt es in der Anwendungsempfehlung.

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Intervall von 21 Tagen

Für den Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer wird nunmehr ein Intervall von 21 Tagen zwischen Erst- und Zweitstich empfohlen, für das mRNA-Vakzine von Moderna ein Abstand von 28 Tagen und für den Impfstof Vaxzevria der Firma AstraZeneca soll das Intervall wegen der derzeitigen epidemiologischen Situation in Zusammenhang mit der Delta-Variante auf vier bis acht Wochen reduziert werden, schreibt das NIG nunmehr. Bisher war hier ein Abstand von zwölf Wochen vorgesehen.

Zuletzt war bekanntgeworden, dass nun wieder mehr Impfstoff von AstraZeneca nach Österreich kommt, kommende Woche werden mehr als eine halbe Million Dosen erwartet. Deshalb wird dieses Vakzine auch weiterhin erstgeimpft. Bei einem nunmehrigen Impfabstand von einem bis zwei Monate ist die vollständige Immunisierung auch schneller erreicht.

Weiterhin wird prinzipiell empfohlen, die Impfserie mit dem Impfstoff zu beenden, mit dem sie begonnen wurde. Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis eins und zwei ist eine off-Label-Anwendung und wird derzeit nicht empfohlen, schreibt das NIG. Studiendaten würden auch auf eine erhöhte Rate an Impfreaktionen bei Mischimpfung hinweisen.

"Die Evidenz bzgl. Wirksamkeit, dass ein heterologes Impfschema gegenüber einem homologen Impfschema überlegen wäre, ist derzeit limitiert", schreiben die ExpertInnen. Bei Nebenwirkungen, welche eine medizinische Kontraindikation für eine zweite Impfung mit dem gleichen Impfstoff darstellen oder bei Eintreten einer Schwangerschaft nach der ersten Dosis mit dem zweiteiligen Vektorimpfstoff AstraZeneca soll ein heterologes Impfschema in Erwägung gezogen werden.

Zu den Kontraindikationen zählen etwa schwere Nebenwirkung nach der Erstimpfung, beispielsweise Thrombosen oder allergische Reaktionen gegen Inhaltsstoffe. ÄrztInnen sollen dies explizit dokumentieren.

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Schutzdauer von mindestens neun Monaten

Das NIG geht davon aus, dass nach einer vollständigen Impfung - beim Vakzin Johnson & Johnson ist nur eine Immunisierung erforderlich – eine Schutzdauer von mindestens neun Monaten besteht. "Wann und für welche Personengruppen letztendlich weitere Dosen (3. Dosis) notwendig sein werden (Vorgehen nach Impfung bei Hochrisikopersonen, Non-/Low-Responder, siehe dort), ist derzeit noch nicht bekannt", heißt es in der Anwendungsempfehlung.

Immunsupprimierten Personen, beispielsweise Organtransplantierte, wird eine Antikörperkontrolle frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfung empfohlen, um festzustellen, ob sie die Impfung eine Immunantwort ausgelöst hat.

Für SARS-CoV-2-genesene Personen ist eine Impfung möglich, schreibt das NIG. Wenn die Infektion mit PCR-Test nachgewiesen wurde, ist eine Impfung zwar für sechs bis acht Monate nicht notwendig, kann aber 21 Tage nach dem positiven PCR-Test verabreicht werden, so die Experten. Für Genesene ist eine einmalige Impfung ausreichend, auch wenn die Infektion länger als acht Monate zurückliegt. Dies entspricht immunologisch gesehen einer Boosterung, heißt es im Dokument.

Für Menschen, die eine Coronavirus-Infektion überstanden haben, gibt es noch keine länderübergreifende einheitliche Regelung, wie sie geimpft werden sollen. Auch das NIG schreibt in seiner Anwendungsempfehlung, dass unabhängig von der medizinischen/immunologischen Einschätzung im internationalen Reiseverkehr formal zwei Dosen notwendig sein können. Es wird darauf verwiesen, dass bei einer zweimaligen Impfung eine erhöhte Rate an Impfreaktionen bei Genesenen möglich ist.

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Das NIG empfahl außerdem, dass in vulnerablen Bereichen wie Alters- und Pflegeheimen oder Krankenanstalten auch vollständig geimpfte Personen aus medizinischer Sicht derzeit einmal pro Woche getestet werden sollen, im Idealfall mittels PCR-Analyse.

Dies gilt für alle Personen, welche sich in der jeweiligen Einrichtung aufhalten, also Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Routinemäßige Testungen im Alltag, etwa in Handel oder Schulen, sind laut Experten vollständig geimpften sowie gesunden – also asymptomatischen – Personen nicht notwendig, lautet der ExpertInnenrat.