APA - Austria Presse Agentur

NS-Tattoo und wüstes Facebook-Posting: Haft für Kärntner

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag ein 31-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte eine Sig-Rune und die Ziffer 8 auf dem Unterarm tätowiert, in einem Facebook-Posting hatte er geschrieben, dass er Konzentrationslager für Islamisten wieder öffnen wolle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Kärntner bekannte sich vor Gericht vollinhaltlich schuldig. Das Posting hatte er in einer Facebook-Gruppe erstellt. Ein Beitrag, dass Muslime gegen die Gestaltung des Etiketts einer Wodkaflasche protestiert hätten, habe ihn so erzürnt, dass er das wüste Posting absetzte. Seine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft brachte ihm dann den zweiten Anklagepunkt ein: Dort fiel seine deutlich sichtbare Tätowierung am rechten Unterarm auf.

"Sie glauben gar nicht, wie peinlich mir das heute alles ist", sagte der 31-jährige mehrfache Vater vor dem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorre. Als er das Posting abgesetzt hatte, sei er medikamentenabhängig und betrunken gewesen. Seither habe er sich von seinem damaligen Bekanntenkreis distanziert, auch das Tattoo, das er sich im Jahr 2010 in Haft stechen hatte lassen, wurde mittlerweile mit einem anderen Motiv überdeckt.

"Wie Sie ja aus eigener Erfahrung wissen, funktioniert die österreichische Justiz. Leute, die Fehler machen, werden eingesperrt. Warum sollte man also auch noch Konzentrationslager wieder eröffnen?", fragte Richter Pöllinger-Sorre. "Ich weiß nicht einmal mehr, dass ich das geschrieben habe, ich habe das anscheinend auch wieder selbst herausgelöscht", antwortete der 31-Jährige. Er gab aber zu, früher Anhänger der NS-Ideologie gewesen zu sein. Als seine Wohnung durchsucht wurde, fanden die Beamten zahlreiche Nazi-Devotionalien wie Dolche oder Feuerzeuge mit Hakenkreuz. Auf seinem Handy hatte der Kärntner Unmengen einschlägiger Fotos gespeichert.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Wie Pöllinger-Sorre sagte, habe man bei der Strafbemessung das Geständnis des Mannes als mildernd gewertet. Allerdings habe man wegen des "schwer belasteten Vorlebens" des Angeklagten eine unbedingte Haftstrafe verhängen müssen - der 31-Jährige ist sechs Mal vorbestraft. Der Kärntner erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Christian Pirker gab keine Erklärung ab.