APA - Austria Presse Agentur

Nutzung persönlicher Daten mit EU-Recht vereinbar

Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, sensible persönliche Daten im Kampf gegen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verwenden. Prinzipiell sei die Verarbeitung persönlicher Daten mit Bezug zur Gesundheit laut EU-Datenschutzvorgaben zwar verboten, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Dienstag.

Der Schutz der öffentlichen Gesundheit könne aber ein rechtliches Motiv für eine Ausnahme von dieser Regel sein. Die statistische Auswertung anonymisierter Massendaten ist demnach ohne Weiteres mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar. Und auch der Austausch und die Auswertung personenbezogener Daten sei "aus Gründen des Gemeinwohls" möglich, sagte der Kommissionssprecher. Die jeweilige nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten müsse den rechtlichen Rahmen für derartige Abweichung von der DSGVO definieren.

Die Deutsche Telekom hatte dem Robert-Koch-Institut (RKI) vergangene Woche Massendaten, die aus der Auswertung von Funkmasten stammen, zur Verfügung gestellt. Das RKI will damit die Wirksamkeit der Maßnahmen der Bundesregierung zur Einschränkung sozialer Kontakte untersuchen. Medienberichten zufolge wird dies in Italien, dem am schlimmsten von der Pandemie betroffenen Land der EU, bereits getan.

"Der Fokus richtet sich auf das Wohl der Gesamtbevölkerung. Da rückt notwendigerweise der Einzelne in den Hintergrund", sagte der Wiener Rechtsanwalt Günther Leissler, Experte für Datenschutzrecht und Vorsitzender der AG Datenschutz im Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), im Gespräch mit der APA. Dass mit speziell entwickelten Apps die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll, ist für den Datenschutz-Experten unter Einhaltung bestimmter Richtlinien zulässig: "Es muss gesichert sein, dass die App nur auf freiwilliger Basis genutzt wird und kein Gesetz einen dazu zwingt, sie zu installieren."

Der Nutzer müsse außerdem "volle Aufklärung" erfahren, betonte Leissler: "Er ist im Vorhinein umfassend zu informieren, was mit seinen Daten geschieht, wer diese Daten bekommt und was damit gemacht wird." Die Daten dürften unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ausschließlich für die definierten Zwecke verwendet und nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Eine statistische Auswertung sei "sicher sinnvoll" und zulässig, so lange dabei die Anonymität des Einzelnen gewahrt bleibt. Ist die Krise ausgestanden und sind alle Daten ausgewertet, sind diese zu löschen, betonte Leissler.

Viele asiatische Länder und besonders China gehen bei der Auswertung persönlicher Daten mit neuen Technologien zur Bekämpfung von Covid-19 noch deutlich weiter. Die chinesischen Technologie-Riesen Alibab und Tencent haben Handy-Anwendungen entwickelt, die auf Basis von Bewegungs- und Interaktionsprofilen das Risiko einer Infizierung mit dem Virus bewerten und farblich darstellen. In mehreren Städten müssen sich Menschen mittlerweile mit dieser App "ausweisen", um etwa die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen zu dürfen.