APA - Austria Presse Agentur

ÖAV-Präsident gegen Gesetzes-Novelle nach Kuh-Urteil

Die nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuhattacke von der früheren türkis-blauen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung zur Tierhalterhaftung stößt beim Präsidenten des Österreichische Alpenvereins (ÖAV), Andreas Ermacora, auf wenig Gegenliebe. "Diese Novellierung ist nicht notwendig, weil die Rechtsprechung das ausreichend regelt", sagte Ermacora im APA-Gespräch.

Die bisherige Regelung habe sich bewährt, das Gesetz sei ausreichend, argumentierte Ermacora, im Zivilberuf Rechtsanwalt. Die Gerichte seien dazu da, die Gesetze auszulegen und zu judizieren. "Als Jurist bin ich, was diese Haftungsbeschränkung betrifft, sehr vorsichtig. Denn ich halte nichts von Anlassgesetzgebung", erklärte der Alpenvereins-Präsident.

Zuletzt hatte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) scharfe Kritik an der Gesetzesänderung geübt. Das Höchstgericht ortete keinen Regelungsbedarf. Aufgrund der Rechtsprechung des OGH bestehe "für den Kernbereich der Almwirtschaft Rechtssicherheit" - das bedeute "keine Pflicht zur Einzäunung, wohl aber gegebenenfalls zur Aufstellung von Warntafeln". Weitergehende Pflichten könnten zwar ausnahmsweise bestehen, so der OGH weiter. Solche Ausnahmefälle könnten aber - wie auch sonst im Schadenersatzrecht - von der Rechtsprechung bewältigt werden. Sauer stieß dem OGH unter anderem auch die Bezugnahme auf die "erwartbare Eigenverantwortung" der Besucher von Almen und Weiden in dem Entwurf auf.

Auslöser für die Gesetzesänderung war ein Zivilprozess gegen einen Landwirt. Am 28. Juli 2014 war im Tiroler Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen zu Tode getrampelt worden. Nach jahrelangem Rechtsstreit erging im Februar das Urteil, wonach der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente zahlen muss, da er seine Tiere entlang des Weges nicht eingezäunt hatte. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tiroler Landwirt ging dagegen in Berufung.

Neben seiner Ablehnung der Gesetzesnovelle fordert Ermacora eine dauerhafte gesetzliche Verankerung der Bundesförderung zum Erhalt der Hütten und Wege. "Es ist traurig, dass die alpinen Vereine nach wie vor Bittsteller sind und immer wieder aufs Neue der Politik nachlaufen müssen, um Förderungen zu bekommen, die der Allgemeinheit dienen."

3,6 Millionen Euro an Bundessubventionen pro Jahr für alle alpinen Vereine seien im Jahr 2013 paktiert worden - für einen Zeitraum von fünf Jahren. Im Jahr 2017 schließlich wurden 2,6 Millionen pro Jahr plus eine Sonderförderung für hochalpine Hütten ausverhandelt. Diese Vereinbarung läuft im Jahr 2021 aus, so Ermacora.

"Es braucht endlich eine gesetzliche Regelung, in der ein fixer jährlicher Betrag auf Dauer valorisiert, wertgesichert, fixiert wird", plädierte der Alpenvereins-Präsident für eine dauerhafte Lösung. Weniger als 3,6 Millionen Euro pro Jahr dürfte es auch dann auf keinen Fall sein, denn sonst wäre die Erhaltung der vielen Hütten und Wege - und damit die alpine Infrastruktur - in Gefahr. "Das wanderbare Österreich würde ohne die alpinen Vereine, die sich um das Wegenetz kümmern, nur mehr im Tal stattfinden", betonte Ermacora. Auch der Tourismus würde nachhaltigen Schaden erleiden.

26.000 Kilometer an alpinen Bergwegen erhalte der Alpenverein in Österreich für die Allgemeinheit - durch ehrenamtliche Helfer und Funktionäre. Wege und Hütten bedingen einander, breche das eine weg, sei auch das andere betroffen. "Ein Drittel unseres jährlichen Budgets von rund 42 Millionen Euro wenden wir für die Erhaltung der alpinen Infrastruktur auf", verdeutlichte Ermacora zudem.