APA - Austria Presse Agentur

Corona: Allgemeine Öffnungen mit 19. Mai fix

Die Bundesregierung gab in einer Pressekonferenz den Öffnungsplan für den 19. Mai bekannt.

Wie die Bundesregierung am Montagnachmittag bekanntgab, entspannt sich die Coronavirus-Lage in Österreich weiter. Die Sieben-Tages-Inzidenz fiel erstmals nach sieben Monaten unter 100, zudem wurden erstmals seit Mitte Oktober weniger als 1.000 Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden ermittelt. Erstmals seit sieben Wochen mussten außerdem weniger als 400 Corona-PatientInnen auf den Intensivstationen behandelt werden.

Nachdem der Handel am 3. Mai wieder öffnen durfte, wurde nun eine neue Verordnung aus dem Gesundheitsministerium mit insgesamt 17 Seiten präsentiert, die die restlichen Öffnungen zusammenfasst.

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Neue Lockerungen für Veranstaltungen

In Zukunft sollen zwischen 22 und 5 Uhr indoor Treffen zwischen maximal vier Personen (plus sechs Kinder) aus unterschiedlichen Haushalten gestattet sein. Im Freien dürfen sich zehn Personen inklusive zehn Kindern treffen. Feste dürfen mit maximal 50 TeilnehmerInnen veranstaltet werden. Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden, ebenso gilt weiterhin ein Zwei-Meter-Abstand. 

Indoor-Veranstaltungen dürfen maximal 1500 TeilnehmerInnen haben, outdoor maximal 3000. BesucherInnen müssen getestet, geimpft oder genesen sein und dies nachweisen können. Besuchergruppen aus verschiedenen Haushalten müssen zwei Meter Abstand einhalten.

Menschen, die geimpft, getestet oder genesen sind, dürfen mit dem grünen Zutrittspass eintreten, aber auch Wohnzimmertests (mit Video und QR-Code erfasst) sind für 24 Stunden als Zutrittsberechtigung gestattet. Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang – PCR-Tests sogar 72 Stunden. Wie genau der Grüne Pass funktionieren wird, ist bisher unklar

Gastronomie und Fitnesscenter öffnen

Geschäfte dürfen nur mit Maske und Abstand betreten werden, pro Kunde/Kundin müssen 20 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Bei kleinen Geschäften darf nur ein/e EinkäuferIn eintreten. Friseure dürfen nur mit einem grünen Pass betreten werden – KundInnen müssen getestet, genesen oder geimpft sein.

In der Gastronomie dürfen indoor nur vier Personen mit sechs Kindern an einem Tisch sitzen. Im Freien maximal zehn Personen plus zehn Kinder. Die Öffnungszeiten gelten von 5 bis 22 Uhr. Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen eingenommen werden, es sei denn, es handelt sich um einen Steh-Imbiss. Zu fremden Tischen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Am Weg zum Tisch oder zur Toilette müssen Masken getragen werden. 

Fitnesscenter und Sportstätten dürfen zwischen 5 und 22 Uhr Personen, die getestet, geimpft oder genesen sind, Zutritt gewähren. Zudem muss eine strenge Maskenpflicht und ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Während des Trainings und beim Duschen muss keine Maske getragen werden.