Atoms / Unsplash

Österreich beobachtet Corona-Entwicklung in Portugal "genau"

Die steigenden Corona-Infektionszahlen in Portugal und Russland könnten wie in Deutschland auch in Österreich zu einer Einstufung als Virusvariantengebiet führen.

Obwohl die epidemiologischen Kennzahlen "in Portugal für sich genommen aktuell nicht besorgniserregend" seien, könne ein steigender Trend beobachtet werden, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage am Dienstagabend mit. "Die Entwicklung in Portugal bleibt daher unter genauer Beobachtung."

Bei steigender Verbreitung der Delta-Variante könnte dies zu einer Einstufung von Portugal als Virusvariantengebiet führen. Der Ministeriumssprecher sagte, auch "die Entwicklung in Russland sollte unter genauer Beobachtung bleiben". Russland liege mit einer 14-Tages-Inzidenz von 130 deutlich über dem Schwellenwert von 75 laut EU-Ratsempfehlung für Drittstaaten. Auch hier sei ein steigender Trend zu beobachten, der mit der Ausbreitung der Delta-Variante in Zusammenhang gebracht werden könne.

Für dich ausgesucht

Die deutsche Regierung hat Portugal und Russland vergangenen Freitag zu Virusvariantengebieten erklärt. Die Einstufung, die ein weitreichendes Beförderungsverbot und strikte Quarantäneregeln für Einreisende zur Folge hat, trat in der Nacht auf Dienstag in Kraft. Berlin handelte sich dafür Kritik der EU-Kommission ein. Diese teilte am Dienstag mit, dass Länder durchaus Quarantäne und Testpflicht vorschreiben können, aber Reiseverbote nicht vorgesehen seien.

Das österreichische Gesundheitsministerium "orientiert" sich am deutschen Robert Koch-Institut, wie der Sprecher bestätigte. Das bedeute aber keine automatische Übernahme einer Einschätzung. Die Einstufung als Virusvariantengebiet habe außerdem eine gewisse Vorlaufzeit. Offiziellen Angaben der portugiesischen Behörden zufolge ist die Delta-Variante bereits seit Freitag bei den Neuinfektionen dominierend, insbesondere im Großraum Lissabon.

Für dich ausgesucht

Aktuell gilt Portugal für Österreich als "Staat der Anlage A". Das bedeutet, dass bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel verpflichtend ist: also ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungszertifikat. Fehlt eines dieser Dokumente, ist innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise ein Test durchzuführen. Außerdem muss das Einreiseformular "Pre-Travel-Clearance" vorher ausgefüllt werden.

Für Russland-Reisende gilt ab 1. Juli ebenfalls, dass bei der Einreise in Österreich ein 3-G-Nachweis vorzulegen ist. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind, entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht.