APA - Austria Presse Agentur

ÖVP-Antrag zu Asyl: Nur Altfällen Lehrabschluss ermöglichen

Unter den Dutzenden am Mittwoch im Nationalrat eingebrachten Anträgen ist auch einer in einer heiklen Causa, der allenfalls Chancen auf Verwirklichung hat. Die ÖVP versucht das Thema Lehrlinge und Asyl zu lösen, freilich in einem sehr engen Korsett. Der entsprechende Antrag der ÖVP sieht jedoch nur Personen vor, die ihre Lehre in Mangelberufen bis 12. September des Vorjahres gestartet haben.

Der Antrag des Abgeordneten Karl Mahrergen Ausschuss behandelt wird, sieht zwar vor, dass die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Abschluss der Lehre bzw. Absolvierung der Lehrabschlussprüfung zu laufen beginnt. Jedoch wird auch klar gestellt, dass es sich nur um Altfälle handelt, also Personen, die ihre Lehre in Mangelberufen begonnen haben, als dies durch einen Erlass des Sozialministeriums gedeckt war. Das heißt, die Lehre muss bis 12. September des Vorjahres gestartet worden sein. Auch darf der Lehrling nicht straffällig geworden sein.

Ferner würde bei Umsetzung des ÖVP-Antrags eine maximale Aufenthaltsmöglichkeit für Lehrlinge ohne Asylstatus von vier Jahren ab Beginn der Lehre gelten. Bis dahin müsste sie also abgeschlossen sein oder der Flüchtling ohne Asyltitel das Land ohne Abschluss verlassen. Grundsätzlich gilt: profitieren könnten nur jene, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch keine rechtskräftige (negative) Entscheidung über ihren Asylantrag vorliegen haben.