APA - Austria Presse Agentur

ÖVP blitzt bei VfGH wieder ab

Die ÖVP ist in Sachen Untersuchungsausschuss ein weiteres Mal vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Fraktionschef Andreas Hanger und Kollegen wollten in mehreren Anträgen Unterlagen aus verschiedenen Grün-geführten Ministerien. Das Höchstgericht wies diese teilweise ab, teilweise zurück.

Die ÖVP wollte erreichen, dass von Vizekanzleramt, Klimaschutz- und Sozialministerium Unterlagen zu Stellenbesetzungen und öffentlichen Aufträgen vorgelegt werden müssen. Der VfGH entschied diesbezüglich, dass diese Verlangen der Sache nach ergänzende Beweisanforderungen darstellten.

Diese wiederum seien zunächst im U-Ausschuss zu stellen. Dieser prüfe, ob das Verlangen in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Untersuchung stehe. Erst wenn ein solches Verlangen gestellt wurde, der U-Ausschuss den sachlichen Zusammenhang nicht bestritten habe oder eine solche Bestreitung vom VfGH für rechtswidrig erklärt worden sei, könne eine Meinungsverschiedenheit darüber entstehen, ob Unterlagen vorzulegen seien. Da aber zum Zeitpunkt der Beschwerde noch gar kein Disput mit einem Ministerium entstanden sein könne, sei der Antrag unzulässig, befanden die Richter.

Abgewiesen hat der VfGH einen weiteren Antrag von ÖVP-Abgeordneten betreffend die Vorlage von Akten und Unterlagen, die sich auf die kommunikative und strategische Begleitung des Klimarates durch externe Beratungs- und Kommunikationsunternehmen sowie auf die entsprechenden Vergabeverfahren beziehen. Die Begründung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (ÖVP), wonach das Verlangen nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst sei, erachteten die Richter als ausreichend. Um doch eine Herausgabe der Unterlagen zu erreichen, hätten die VP-Abgeordneten eine nähere Begründung geben müssen.

Schon Ende August hatte der Verfassungsgerichtshof diverse Anträge der ÖVP in Sachen U-Ausschuss ab- bzw. zurückgewiesen.