APA - Austria Presse Agentur

ÖVP-Hackerangriff: Voller Datenzugang für Ermittler

Nach Angaben der ÖVP beginnt das Bundeskriminalamt am Freitag mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Hackerangriff auf die Partei. "Die Experten des Bundeskriminalamts haben vollen Zugang zu allen Daten, allen Beweisen und allen Informationen in unserer Parteizentrale, die sie für die Aufklärung benötigen", so Generalsekretär Karl Nehammer.

Laut ÖVP ermitteln Beamte der Abteilung "Cyber Crime Competence Center" des Bundeskriminalamts (BKA) in dieser Causa. Man werde sämtliche Ergebnisse und Beweise der seit Dienstag in der Parteizentrale eingesetzten "Task Force" dem BKA übergeben. Dem Vernehmen nach hat die Regierung den mutmaßlichen Cyberangriff außerdem beim Ende des Vorjahres eingerichteten Frühwarnsystem der EU gegen mutmaßliche Wahlbeeinflussungsversuche eingemeldet.

Die ÖVP hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass durch einen Cyberangriff bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen wurden. Teile davon - betreffend die ÖVP-Parteispenden und die Wahlkampffinanzierung - wurden Medien zugespielt. Nach Angaben des von der Partei beigezogenen Sicherheitsexperten Avi Kravitz hatte der Angreifer zwischen 27. Juli und 3. September Zugriff auf das Computersystem der ÖVP.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§118a StGB) sowie der Datenbeschädigung (§126a StGB). Letzteres, weil die ÖVP behauptet, dass auch Daten manipuliert worden sein sollen. Details dazu hat die Partei bisher nicht bekannt gegeben. Der "Falter", der einen Teil der Unterlagen veröffentlicht hat, hat zuletzt ausgeschlossen, dass die ihm zugespielten Unterlagen zuvor manipuliert worden sein könnten.

Um wen es sich bei dem Angreifer handelt, ist unklar. Wie die von der ÖVP beigezogenen IT-Experten am Donnerstag sagten, konnten sie bisher nicht zurückverfolgt werden. Die Strafdrohung für den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem und die Datenbeschädigung beträgt maximal sechs Monate bzw. (im Fall der Datenbeschädigung) bis zu fünf Jahre, wenn der Schaden 300.000 Euro übersteigt. Die Homepage der ÖVP war am Freitagvormittag offline.