APA - Austria Presse Agentur

ÖVP verlangt Aufklärung zu Blümel-Ermittlungen

Die ÖVP geht nach dem Aufkommen der Vorwürfe gegen ihren Finanzminister Gernot Blümel in die Offensive.

In einer der APA vorliegenden parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium will die Abgeordnete Michaela Steinacker Genaues zur Vorgehensweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um die Hausdurchsuchung beim Beschuldigten in der Glücksspiel-Causa wissen und: "Wer trägt für die Verfehlungen die Verantwortung und was sind die Konsequenzen?"

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Der ÖVP-Klub will unter anderem wissen, wie der Beschuldigtenstatus von Blümel vorher in die Medien gelangen konnte, ob Beschuldigtenrechte des Ministers verletzt worden seien und wer allenfalls dafür verantwortlich sei.

Auch die Beschuldigungen selbst werden in der Anfrage erneut zurückgewiesen und als unwahr bezeichnet: "Ist es nicht problematisch, dass die Basis für die Ermittlungen und die Hausdurchsuchung ein Termin und eine Spende sind, obwohl es weder eine Spende noch einen Termin gegeben hat?"

Zudem werden in der parlamentarischen Anfrage Formulierungen in den Akten als "den parteipolitischen Diktionen der Sozialdemokratie bzw. der Freiheitlichen Partei" entsprechend bezeichnet, etwa jene von der "Machtübernahme" durch Sebastian Kurz.

Veranstaltungen, bei denen teilweise bis zu hundert Personen anwesend gewesen seien, würden außerdem dargestellt, "als ob es sich dabei um Vier-Augengespräche bzw. vertrauliche Einzelgespräche gehandelt hätte". Und nicht zuletzt will der ÖVP-Klub von der Justiz wissen, wie diese weiter vorgehe, nachdem Blümel "innerhalb von 48 Stunden sämtliche Vorwürfe als falsch darlegen konnte".

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Indes veröffentlichten das Nachrichtenmagazin "profil" und die ORF-"ZiB2" ein internes E-Mail des Glücksspielkonzerns Novomatic vom 2. Juni 2017 bekannt, in dem es um geplante Einschränkungen von Parteispenden in mehreren Ländern ging.

Darin schrieb der damalige Vorstandschef Harald Neumann in Bezug auf eine entsprechende Diskussion in Deutschland: "Die Konzernrichtlinie hatte die Absicht, dass keine verdeckten Zahlungen an Parteien in all unseren Ländern vorgenommen werden dürfen! Ich halte nichts davon gesetzlich erlaubte und transparente Zahlungen an Parteien gänzlich zu unterbinden!"

"Wir werden dies in einigen Ländern machen müssen und sollten uns nicht durch unsere Richtlinien einschränken", schrieb Neumann weiter und: "Dh wir ändern die Richtlinie in der Form, dass diese Zahlungen nur dann stattfinden dürfen, wenn sie im gesetzlichen Rahmen und transparent vorgenommen werden! Eine Meldung (und nicht Genehmigung) an das Compliance Komitee soll aber bleiben."