APA - Austria Presse Agentur

ÖVP kündigte rechtliche Schritte gegen "Falter" an

Die ÖVP will den "Falter" wegen dessen Berichts über die Wahlkampfkosten der Partei auf Unterlassung klagen. ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer verwies am Dienstag auf mehrere Behauptungen des "Falter", die nicht der Wahrheit entsprechen würden. Darunter der Vorwurf, die Öffentlichkeit werde bewusst getäuscht. Die im Bericht genannten Summen wollte die ÖVP aber weder bestätigen noch dementieren.

Der am Montag veröffentlichte Bericht "über eine angebliche 'geheime Wahlkampfkassa' in der Volkspartei" entspreche nicht der Wahrheit, so Nehammer via Aussendung. Er beinhalte "falsche Behauptungen", etwa, "dass die Volkspartei im laufenden Wahlkampf 'bewusst' die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze überschreite und 'die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuscht'", sagte der Generalsekretär. Falsch sei auch, dass die Volkspartei die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof "verbergen" wolle.

Auf Nachfrage der APA, ob die vom "Falter" genannten Summen zur Wahlkampffinanzierung korrekt sind, wollte man sich in der ÖVP nicht äußern. Dazu könne man nichts sagen, da man die vom "Falter" verwendeten Dokumente nicht kenne, erklärte ein Partei-Sprecher.

"Wir können nicht beurteilen, ob der Falter bewusst falsche Behauptungen aufgestellt hat, oder man verfälschten oder gefälschten Unterlagen aufgesessen ist", erklärte Nehammer in der Aussendung. Der ÖVP-Generalsekretär betonte, dass gegenüber dem "Falter" "die Punkte auch erläutert" wurden - "und trotz rechtlich korrekter Erklärung wurden Behauptungen über die Wahlkämpfe 2017 und 2019 in den Raum gestellt, die so einfach nicht stimmen." Dagegen werden die ÖVP rechtliche Schritte einleiten "und auf Unterlassung klagen", so Nehammer.

Der Generalsekretär äußerte in der Aussendung auch sein Bedauern, "dass wir diesen Schritt gegen den Falter setzen müssen, da wir dies als Volkspartei nicht leichtfertig oder regelmäßig tun. Da aber in diesem Fall eine Grenze überschritten wurde, sind wir gezwungen, rechtliche Schritte einleiten zu müssen".