APA - Austria Presse Agentur

ÖVP und Grüne versuchen Einigung bei Parteifinanzen

ÖVP und Grüne versuchen am Dienstag einen weiteren Anlauf für Änderungen im Parteienrecht. Im Gegenzug für das von der ÖVP geforderte Einfrieren der Parteienförderung wollen die Grünen die Wahlkampfkostengrenze senken. Koalitions-interne Verhandlungen im Vorfeld des Verfassungsausschusses am Nachmittag laufen. Die NEOS wollen dort die Probe aufs Exempel machen und bringen für beide Vorhaben Anträge ein, wie Vizeklubchef Nikolaus Scherak ankündigt.

Mit der von der türkis-blauen Regierung beschlossenen jährlichen Valorisierung müsste die Parteienförderung heuer um knapp 450.000 auf 30,9 Mio. Euro steigen. Die ÖVP hat Mitte Jänner die Aussetzung der Inflationsanpassung gefordert. Die Grünen kritisierten das als "Showpolitik" und pochen darauf, im Gegenzug auch die Wahlkampfkostengrenze zu senken - und zwar auf etwa sechs Mio. Euro bei Nationalratswahlen bzw. 94 Cent für jeden Wahlberechtigten.

Am Montag hatte die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer kritisiert, dass die ÖVP nicht bereit sei, der geringeren Wahlkampfkostengrenze zuzustimmen. Sie rechnete daher mit einer Vertagung des Themas. Im Vorfeld des Verfassungsausschusses am Nachmittag wollen die Koalitionsparteien aber offenbar noch eine Einigung versuchen: die Klubs beider Koalitionsparteien bestätigten am Dienstag weiterhin laufende Gespräche.

Die NEOS wollen im Ausschuss jedenfalls die Probe aufs Exempel machen und bringen entsprechende Anträge ein. Per Verfassungsbestimmung will Vizeklubchef Nikolaus Scherak die Wahlkampfkostengrenze auf einen Euro für jeden Wahlberechtigten senken. Das würde eine Reduktion von 7,1 auf 6,4 Million Euro bei bundesweiten Wahlen und eine deutlich stärkere bei Landeswahlen bedeuten. Außerdem wollen die NEOS die jährliche Inflationsanpassung der Parteienförderung streichen.

Viel Zeit für eine Einigung bleibt der Koalition nicht mehr: laut Parteienförderungsgesetz wird die erste Tranche der Parteienförderung bis Ende März ausgezahlt - und zwar, sollte die Valorisierung vorher nicht gesetzlich ausgesetzt werden, inklusive der Inflationsanpassung.