APA - Austria Presse Agentur

ÖVP will Medienberichte über Ermittlungsverfahren erschweren

Die ÖVP will mit ihren Justizreform-Plänen offenbar nicht nur die Korruptionsstaatsanwaltschaft zerschlagen, sondern auch die Berichterstattung über prominente Ermittlungsverfahren erschweren.

Derzeit dürfen Anwälte Ermittlungsakten weitergeben, Medien dürfen (unter Einhaltung des Medienrechts) daraus zitieren. Letzteres will die ÖVP laut "Kurier" nun verbieten. Außerdem will sie den Ermittlern die "überschießende Auswertung" von Kommunikation untersagen. Bei den Ermittlungen rund um die Ibiza- und Glücksspielaffäre hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auch frühere und aktive ÖVP-Politiker ins Visier genommen. Die Ermittlungen stützen sich unter anderem auf die Auswertung von Handynachrichten - etwa beim ÖVP-nahen Chef der Staatsholding ÖBAG Thomas Schmid und bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - die Teils auch in Medien veröffentlicht wurden.

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Laut "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe) will die ÖVP bei ihren Justizreform-Plänen nun ein Verbot der "überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation" durch die Staatsanwaltschaft erreichen. Als Beispiel genannt wird, dass bei Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann Gehaltspläne gefunden worden seien, die in weiterer Folge an den Untersuchungsausschuss übermittelt worden seien. Außerdem soll es ein Verbot der Veröffentlichung von Ermittlungsakten nach deutschem Vorbild geben. Damit könnten Medien bestraft werden, wenn sie direkt aus Ermittlungsakten zitieren.

In Deutschland dürfen Dokumente eines Strafverfahrens erst im Wortlaut veröffentlicht werden, wenn sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Berichte über Ermittlungsverfahren oder eingestellte Ermittlungen würden durch eine derartige Regelung deutlich erschwert.