APA - Austria Presse Agentur

ÖVP will Wahlkampfkosten 2019 eingehalten haben

Pünktlich zur Verhandlung gegen den "Falter" wegen eines Streits um die Einhaltung der Wahlkampfkosten hat die ÖVP ein - freilich nicht sehr detailliertes - Zahlenwerk vorgelegt.

Demnach hat die Volkspartei die Obergrenze von sieben Millionen eingehalten. Konkret listet die ÖVP für die relevanten 82 Tage vor der Wahl vergangenen September Ausgaben von 5,6 Millionen Euro auf. Die endgültigen Zahlen sind das allerdings offenbar nicht, ist doch in dem Schreiben von Generalsekretär Axel Melchior von "ersten internen Berechnungen" die Rede. Die Ausgaben würden in den kommenden Wochen auch noch von den vom Rechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfern geprüft.

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Jeder, der den Wahlkampf mitverfolgt habe, wisse, dass die Volkspartei im Gegensatz zum politischen Mitbewerb beispielsweise komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe, betont die stellvertretende Generalsekretärin Gaby Schwarz. Gleichzeitig fordert sie allen voran die Parteispitzen von SPÖ und FPÖ auf, unverzüglich nachzuziehen und ihre Wahlkampfausgaben ebenso offenzulegen.

Gesetzlich sind nur jene Ausgaben einzurechnen, die ab dem Stichtag 9. Juli getätigt wurden. Damit sind alle Aktivitäten aus dem Früh-Wahlkampf ausgeklammert. Derer gab es bei der ÖVP gar nicht so wenige, hatte Spitzenkandidat Sebastian Kurz (ÖVP) doch unmittelbar nach seiner Abwahl als Kanzler am 27. Mai durch die Lande zu touren begonnen.

In dem heute fortgesetzten Verfahren der ÖVP gegen den "Falter" geht es um Berichte des Magazins, wonach die Volkspartei in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 mit buchhalterischen Tricks und zum Teil doppelter Buchführung das Überschreiten der gesetzlich erlaubten Wahlkampfkostenobergrenze verschleiert habe. Der "Falter" ging zudem davon aus, dass die ÖVP sowohl 2017 als auch 2019 frühzeitig mit einer Wahlkampfkosten-Überschreitung kalkulierte. Die Volkspartei klagte deshalb auf Unterlassung.