APA - Austria Presse Agentur

Offizielles Unterschriftensammeln für Wien-Wahl beginnt

Der Stichtag am Dienstag läutet für die kleineren Listen offiziell das Unterschriftensammeln für die Wien-Wahl am 11. Oktober ein.

Denn um es überhaupt auf den Stimmzettel zu schaffen, müssen all jene Parteien, die nicht schon im Landtag bzw. Gemeinderat vertreten sind, genügend Unterstützungserklärungen aufweisen. Betroffen davon ist auch das Team HC Strache. Gesammelt werden konnten die Signaturen zwar schon vorher, aber erst ab Dienstag werden sie auch von den Wahlbehörden beglaubigt. Denn eine Unterstützungserklärung - je eine auf Landtags- und Bezirksvertretungsebene ist möglich - kann nur von wahlberechtigten Personen abgegeben werden.

Wahl- und damit unterstützungsberechtigt ist nur, wer spätestens am 11. Oktober 2004 (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) geboren wurde und den Hauptwohnsitz zum morgigen Stichtag in Wien hat. An der Bezirksvertretungswahl dürfen auch Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen, an der Gemeinderats/Landtagswahl nicht.

Wahlberechtigte, die einer Partei auf den Stimmzettel verhelfen wollen, können ihre Unterschrift bei der Wahlbehörde, also beim Magistratischen Bezirksamt, leisten. Die Parteien können Unterschriften aber auch selbst sammeln und dann beim Magistrat einreichen. Dort wird geprüft, ob Alter und Hauptwohnsitz der Unterstützer passen.

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Fraktionen, die bereits im Landtag vertreten sind, stehen automatisch am Stimmzettel. Auch Listen, die bereits in einem oder mehreren Bezirksparlamenten vertreten sind, können dort ohne Mehraufwand wieder antreten. Alle anderen Wahlwerber müssen - außer sie haben die Unterstützungserklärung von fünf Nationalratsabgeordneten - Unterschriften sammeln. Das bleibt auch der neuen Liste des früheren FPÖ-Chefs und Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (Team HC Strache) nicht erspart. Sie ist auch jene neue Partei, der ein Einzug in den Gemeinderat - also das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde - am ehesten zugetraut wird.

Um antreten zu können, braucht es auf Landesebene jedenfalls für jeden der 18 Wahlkreise 100 Unterschriften. Um für die Bezirksvertretung zu kandidieren, sind jeweils 50 Signaturen im Bezirk nötig. Macht insgesamt 2.950 Unterstützungserklärungen, wenn man sein Glück auf allen Ebenen versuchen will.

Der Antritt bei der Wien-Wahl ist übrigens auch mit Kosten verbunden: Pro Bezirk und Wahlkreis fallen 72,67 Euro Verwaltungsgebühr an. Apropos Geld: Auch für die Budgetplanung der Parteien hat der morgige Stichtag Relevanz. Denn ab dann gilt die gesetzlich mit - wie schon 2015 - sechs Mio. Euro festgelegte Wahlkampfkostenobergrenze pro wahlwerbender Liste.

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Am Weg zum Urnengang gilt es noch jede Menge Fristen zu beachten: So müssen alle Parteien bis zum 14. August, 13.00 Uhr, ihre Kreis- und Bezirkswahlvorschläge - also die Kandidatenlisten - eingebracht haben. Die Stadtwahlvorschläge ("Landeslisten") müssen bis zum 17. August vorliegen. Diese beiden Tage sind gleichzeitig die Deadlines für das Sammeln der nötigen Unterstützungserklärungen auf Bezirks- bzw. Wahlkreisebene. Mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge am 28. August steht endgültig fest, wer es auf den Stimmzettel geschafft hat.

Schon ab Anfang August werden die Kundmachungen in den Wohnhäusern ausgehängt, ab 4. August liegt das Wählerverzeichnis zudem in den Bezirksämtern aus. Sollte sich jemand nicht darin finden oder einen falschen Eintrag entdecken, kann er oder sie bis zum 13. August Einspruch erheben.

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Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird Anfang September feststehen. Deshalb kann auch mit der Ausstellung der Briefwahlkarten erst Mitte September begonnen werden, obwohl diese bereits jetzt persönlich im zuständigen Magistratischen Bezirksamt und ab Anfang August auch online beantragt werden können. Im Rathaus rechnet man heuer mit rund 1,36 Mio. Stimmberechtigten. Wobei davon ausgegangen wird, dass der Anteil der Briefwähler auf einen neuerlichen Rekordwert steigen wird.