Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Wien.
Der OGH wies sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur als auch einen Erneuerungsantrag von Firtasch Verteidigern ab. Nun ist Justizminister Clemens Jabloner am Zug. Er muss die politische Entscheidung über die Auslieferung Firtaschs treffen.