OGH hob Urteil zu Wien-Attentat teilweise auf
Der OGH hat nach einer Nichtigkeitsbeschwerde die Schuldsprüche von fünf Angeklagten teils aufgehoben. Rechtskräftig sind dagegen die Verurteilungen wegen der Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord.
Aufhebung der Schuldsprüche
Aufgehoben wurden laut OGH die Schuldsprüche wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation. Grund dafür seien ein Fehler in der den Geschworenen erteilten Rechtsbelehrung und eine zu wenig konkrete Formulierung des Wahrspruchs, hieß es in einer Aussendung des Höchstgerichts.
Davon unberührt blieben die Schuldsprüche wegen des Beitrags zum Mord, der terroristischen Straftaten sowie die Verurteilungen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz. Über die aufgehobenen Anklageaspekte der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation muss nun ein Geschworenensenat beim Wiener Straflandesgericht erneut entscheiden.
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