APA - Austria Presse Agentur

OLG Wien fällt folgenreiches Urteil im Abgas-Skandal

Das Oberlandesgericht Wien hat im Diesel-Skandal ein Urteil mit einiger Sprengkraft gefällt. Die Richter entschieden, dass das "Thermofenster" bei Dieselwagen, welches die Abgasreinigung auf einen bestimmten Temperaturbereich einschränkt, ein grundsätzlicher Mangel ist. Damit können Behörden den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Fall geht vor den OGH.

Diesel-Motoren dieser Generation schalten die Abgasreinigung ab, wenn die Außentemperatur unter 15 Grad oder über 33 Grad liegt. Das gilt aber in Österreich mehr als die Hälfte des Jahres. Diese Abschaltung wurde auch durch das - nach dem Dieselskandal notwendig gewordene - Software-Update bei den betroffenen Autos beibehalten.

Dieses sogenannte "Thermofenster" wurde von der deutschen Prüfbehörde (Kraftfahrtbundesamt/KBA) zwar genehmigt. Diese Genehmigung sei aber nur ein "Verwaltungsakt zwischen den Beteiligten des dortigen Verfahrens", Gerichte müssten die Rechtsfrage klären, ob diese Abschalteinrichtung zulässig ist, meint das OLG Wien in seinem Urteil. Argument der Richter: Behörden könnten jederzeit den Betrieb dieser Fahrzeuge verbieten. Und schon "die latent bestehende Gefahr einer Betriebsuntersagung oder -beschränkung durch die Zulassungsbehörde hat aus kaufrechtlicher Sicht zur Folge, dass bei den betroffenen Fahrzeugen die Eignung für die gewöhnliche Verwendung fehlt".

Außerdem hat VW aus Sicht der Richter nicht bewiesen, dass der Motor nur durch diese Abschaltung geschützt werden kann. Damit fehle der Nachweis, dass die Abschaltung technisch wirklich nötig ist. Das OLG sieht auch keinen Grund, den EuGH im Rahmen einer Vorabentscheidung zu seiner Meinung zu fragen.

Anwalt Michael Poduschka, der für seine Mandantin die Klage eingebracht hat, spricht von einem "Sensationsurteil in mehrfacher Hinsicht". In Österreich sei es seines Wissens das erste Urteil, das das "Thermofenster" grundsätzlich als Mangel bewertet. In Deutschland gebe es erstinstanzliche Urteile dieser Art, aber auch noch kein Urteil eines Oberlandesgerichts. "Wir sind damit wahrscheinlich europaweit die ersten", so Poduschka.

Außerdem gebe es so ein "Thermofenster" laut Sachverständigen praktisch bei allen Fahrzeugherstellern. Daher könnten aus Sicht Poduschkas Besitzer sämtlicher betroffenen Marken auf Rückabwicklung ihres Kaufs klagen.

Die von Poduschka vertretene Klägerin kann laut OLG Wien ihren 2014 gekauften Audi Q8 zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr zurückverlangen. Das Gericht regt aber noch ein Grundsatzurteil zur Berechnung der Nutzungsgebühr an. Auch in dieser Frage ließen die Richter ausdrücklich den Gang zum OGH zu.