APA - Austria Presse Agentur

Omikron: Strengere Regeln für Kontaktpersonen in Österreich

Für die Omikron-Variante hat das Gesundheitsministerium vorige Woche deutlich strengere Regeln für die Kontaktpersonen-Nachverfolgung vorgelegt.

Wie ein Rundruf der APA ergeben hat, halten sich die Bundesländer an diese Empfehlungen. Bei bisherigen Corona-Varianten gilt eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen, wobei nach fünf Tagen ein Freitesten möglich ist.

Geimpfte und Genesene können als K2-Person eingestuft werden. Bei Kontakt mit einem Omikron-Fall gilt man hingegen unabhängig von Impfung oder Genesung als K1-Person und muss für 14 Tage in Quarantäne, und das ohne Chance auf vorzeitige Beendigung. Daran halten sich auch die Bundesländer.

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In Wien ist das bereits gelebte Praxis, wie der Gesundheitsdienst MA15 auf Anfrage der APA am Montag bestätigte. Derzeit sind in der Bundeshauptstadt 11.166 Covid-Erkrankungen registriert, davon sind 32 Omikron-Verdachtsfälle. Von diesen wurden bisher sechs Fälle durch Sequenzierung positiv bestätigt und davon wiederum sind zwei inzwischen inaktiv, das heißt schon wieder genesen.

Das Burgenland setzt die Empfehlung des Gesundheitsministeriums ebenfalls bereits um und führt Kontaktpersonen von Omikron-Fällen als K1-Personen, die 14 Tage in Quarantäne müssen, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Bisher sei diese Regelung aber erst einmal zur Anwendung gekommen - nämlich bei den Kontaktpersonen der beiden Südafrika-Rückkehrer, bei denen Anfang Dezember als Erste im Burgenland die Omikron-Variante nachgewiesen wurde.

Auch in Vorarlberg gelten ab sofort alle Kontaktpersonen von Omikron-Verdachtsfällen als Kontaktpersonen der Kategorie I - auch Geimpfte und Genesene. Damit müssen auch diese in Absonderung, ein Freitesten ist für niemanden möglich, gab die Landespressestelle bekannt. Am Ende der Absonderungszeit wird jedenfalls ein negatives PCR-Testergebnis benötigt. Für an der Omikron-Variante erkrankte Personen gibt es hingegen nur wenige Änderungen. Um die Absonderung zu beenden, muss ebenfalls ein negativer PCR-Test abgegeben werden, bei anderen Mutationen reicht am Ende des Absonderungszeitraums die Symptomlosigkeit. Für Personen, die in vulnerablen Bereichen arbeiten, wird die Absonderungszeit bei Omikron-Verdacht verlängert.

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"Die Gesundheitsbehörden in Kärnten halten sich betreffend der Kontaktpersonennachverfolgung in Bezug auf die Omikron-Variante an die Vorgaben des Bundes", hieß es am Montag auf APA-Anfrage. Wie Gerd Kurath vom Landespressedienst mitteilte, werden geimpfte wie ungeimpfte Indexpersonen mit Omikronverdacht 14 Tage abgesondert, sie haben an Tag zehn die Möglichkeit, sich mittels PCR-Test freizutesten. Geimpfte und ungeimpfte enge Kontaktpersonen (wie etwa Haushaltmitglieder) werden für 14 Tage abgesondert und werden zwei Mal PCR getestet, nämlich zu Beginn und am Ende der Quarantäne. Eine Freitestung sei nicht möglich.

Das Bundesland Salzburg wird sich laut Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz ebenfalls genau an die Vorgaben des Bundes halten. Das heißt, dass bei Omikron-Verdacht oder -Bestätigung die infizierte Person unabhängig vom Impfstatus für 14 Tage ab dem Abstrich in Quarantäne muss. Frei-Testen ist am zehnten Tag mit einem behördlichen PCR-Test möglich. Bei einem bestätigten Omikron-Fall müssen enge Kontaktpersonen unabhängig von ihrem Impfstatus für zwei Wochen abgesondert werden, vorzeitiges Frei-Testen ist hier nicht möglich. Dieselben Bestimmungen gelten auch für den Schulbereich, bestätigte das Landesmedienzentrum auf APA-Anfrage. Das ist deshalb erwähnenswert, weil in Salzburg ansonsten das Contact Tracing im Schulbereich wegen der hohen Zahlen vorübergehend eingestellt wurde.

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Auch die Steiermark wird sich beim Umgang mit der Omikron-Variante an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums halten, "sobald ein Fall auftritt", hieß es auf APA-Nachfrage am Montag aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Bisher gibt es in der Steiermark aber weder einen bestätigten Fall noch einen Verdachtsfall.