APA - Austria Presse Agentur

Pandemie drückte Arbeitsunfälle

Die Arbeitsinspektorate haben in den vergangenen beiden Jahren bei gut 37 Prozent ihrer Kontrollen Übertretungen von Arbeitsschutzvorschriften festgestellt. Pandemiebedingt wurde der Außendienst in Lockdowns auf Ausnahmefälle beschränkt. So gab es voriges Jahr 43.362 Kontrollen, vor der Pandemie 2019 noch 63.084. Das geht aus der Parlamentskorrespondenz hervor, die sich auf den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion beruft, den Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vorlegte.

2020 konkret besucht wurden 29.608 Arbeitsstätten, 10.177 Unternehmen auf Baustellen und 879 auswärtige Arbeitsstellen. Im Jahr davor waren es 44.296 Arbeitsstätten, 12.043 Unternehmen auf Baustellen und 1.396 auswärtige Arbeitsstätten. Bei 37,31 Prozent aller Kontrollen wurden Übertretungen von Vorschriften zum Arbeitsschutz festgestellt. Der Großteil der mehr als 50.000 Übertretungen 2019 und 2020 betrafen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz.

Offensichtlich senkten die Lockdowns mit mehr Homeoffice und der vielen Kurzarbeit die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle. Deren Zahl sank von 2019 auf 2020 von 89.068 auf 68.305. Auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle reduzierte sich von 71 auf 50. Anerkannte Berufserkrankungen sanken von 1.159 auf 918. Ein Vergleich der Unfallraten ist laut Bericht wegen der pandemiebedingt stark angestiegenen Kurzarbeit nur bedingt aussagekräftig, schreibt die Parlamentskorrespondenz.

Während der Lockdowns verlagerte sich die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate von Kontrollen auf die Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Gesundheitsschutzmaßnahmen. Im ersten Lockdown waren es Beratungen zu rund 6.000 Themenstellungen, insbesondere zu betrieblichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie, zu schwangeren Arbeitnehmerinnen, zu Schutzausrüstung und Masken sowie zu Baustellen. Mehr als 2.600 Unternehmen mit insgesamt rund 390.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien so unterstützt worden.

Die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren forderten in 15.997 Fällen die Betriebe schriftlich zur Herstellung eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Zustandes auf. Bei schwerwiegenden Übertretungen oder wiederholten Mängeln wurden in 674 Fällen Strafanzeigen erstattet. Die Arbeitsinspektoren überprüften auch rund 350.000 Arbeitstage von Lenkerinnen und Lenkern. Zudem führten sie gut 36.000 Beratungen und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durch. Im Bundesdienst führten die Arbeitsinspektorate 321 Kontrollen, 208 Beratungen sowie 301 sonstige Tätigkeiten durch.

Mit Ende 2020 waren 293 Arbeitsinspektionsorgane und 90 Verwaltungsfachkräfte in den Arbeitsinspektoraten beschäftigt. Auf dem Gebiet des Verkehrswesens waren es 20 Arbeitsinspektionsorgane. Das Budget betrug 34,7 Mio. Euro, wobei der überwiegende Teil auf den Personalaufwand entfiel.