APA - Austria Presse Agentur

Parteifinanzen: Rechnungshof-Anzeigen gegen ÖVP und SPÖ

Der Rechnungshof hat die Bilanzen der Parteien für das Wahljahr 2017 veröffentlicht. Gegen ÖVP und SPÖ wird es eine Reihe von Anzeigen beim Parteiensenat im Kanzleramt geben: wegen unzulässiger oder zu spät gemeldeter Spenden sowie wegen der bekannten Überziehung der Wahlkampfkosten. Einzig der Rechenschaftsbericht der FPÖ liegt noch nicht vor.

Erstellt werden die Rechenschaftsberichte von Wirtschaftsprüfern, der Rechnungshof selbst darf die Finanzen der Parteien nicht kontrollieren. Angesichts des "Ibiza-Videos" hat er aber alle Parteien aufgefordert, ihre Angaben zu Spenden von Vereinen zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. In dem 2017 gefilmten Video spricht der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache über verdeckte Geldflüsse an parteinahe Vereine.

Die FPÖ hat die Fragen des Rechnungshofs zwar beantwortet - allerdings äußerst kurzfristig am Freitagvormittag und ohne die nötigen Unterschriften. Daher wurde der blaue Rechenschaftsbericht vorerst nicht veröffentlicht. Die ÖVP musste Parteispenden nachreichen, die im ursprünglichen Bericht fehlten - in Summe 74.000 Euro von drei Vereinen ("Modern Society", "Freunde der Jungen ÖVP Wien" und "Vorzugsstimmen für Mandl"). Zwei der Vereine werden auch von der Staatsanwaltschaft überprüft.

Von der SPÖ wollte der Rechnungshof außerdem wissen, ob Aktivitäten des Pensionistenverbandes und der SP-Gewerkschafter (FSG) in die Wahlkampfkosten eingerechnet wurden. Die SPÖ verneinte: sie sieht insbesondere die FSG-Veranstaltungen vor der Wahl nicht als Teil ihres Wahlkampfs.

Ob diese Rechtsansicht der SPÖ hält, muss nun der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt entscheiden. Der Rechnungshof geht nämlich davon aus, dass solche Veranstaltungen sehr wohl der Partei zuzurechnen wären. Er wird dem Senat sowohl diese Causa als auch die zu spät gemeldeten Vereinsspenden der ÖVP melden. Die Berichte sind online unter http://go.apa.at/24MiWyqa zu finden.

Dass die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze 2017 gesprengt hat, ist bekannt. Offiziell starten kann das Bußgeldverfahren sowohl gegen sie als auch die SPÖ aber erst jetzt, mit Vorlage der Rechenschaftsberichte. Über die Höhe der Strafen befindet der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt. Das Verfahren gegen die FPÖ kann erst beginnen, wenn auch deren Bilanz für das Wahljahr vorliegt.

Die ÖVP hat im Nationalratswahlkampf vor zwei Jahren fast 13 Mio. Euro ausgegeben - um exakt 5.959.301,71 Euro mehr als erlaubt. Ihr droht nun eine Strafe von bis zu einer Million Euro, wobei hier noch die alte Rechtslage gilt - die heuer verschärften Strafdrohungen kommen also noch nicht zur Anwendung.

Die SPÖ lag mit 7.383.429,95 Euro vergleichsweise moderat über der Sieben-Millionen-Grenze. Sie muss dafür maximal 40.000 Euro bezahlen. Die FPÖ beziffert ihre Ausgaben mit 10,7 Mio. Euro, was eine Strafe von bis zu 565.000 Euro bedeuten könnte. Offiziell ist das aber noch nicht, da ihr Rechenschaftsbericht noch nicht vorliegt.

Nichts zu befürchten haben NEOS, Grüne und Liste JETZT. Bei ihren Parteispenden hat der Rechnungshof keine Verfehlungen festgestellt. Und die Wahlkampfkosten lagen bei den kleinen Parteien ohnehin im Rahmen: am meisten gaben die Grünen aus (5,2 Mio. Euro), vor NEOS (1,8 Mio. Euro) und Liste JETZT (rund 221.000 Euro). Alle drei blieben damit in den letzten 82 Tagen vor der Wahl weit unter den erlaubten sieben Millionen Euro.

Darüber hinaus wird der Rechnungshof eine Reihe weiterer Verdachtsmomente anzeigen: So könnten über den Verein "Tiroler Kinderwelt" Landesförderungen in den ÖVP-Wahlkampf geflossen sein. Der Abgeordnete Dominik Schrott ist deshalb zurückgetreten. Die Wiener ÖVP-Senioren haben Inserate ihrer Mitgliederzeitschrift nicht gemeldet. Und zwei Bergbahnen haben der ÖVP 10.000 Euro gespendet, obwohl ihr Staatsanteil mit 83 bzw. 52 Prozent klar über den 25 Prozent liegt, ab denen Parteispenden verboten sind.

Außerdem muss sich der Senat mit dem Verein "Wiener Kulturservice" befassen, der mit der Wiener SPÖ das Donauinselfest veranstaltet. Auch hier vermutet der Rechnungshof unzulässige Spenden. Die SPÖ hat die Rückzahlung von 2.409 Euro bekannt gegeben, allerdings ging es dabei um eine Verwaltungsstrafe und nicht um Spenden. Auch diesen Verein überprüft die Staatsanwaltschaft.

Und sowohl Rot als auch Schwarz betrifft eine Causa aus Oberösterreich: Hier hat das Land Seegrundstücke über Jahrzehnte für 73 Cent (zehn Schilling) Jahresmiete an Sozialistische Jugend (Attersee) und Junge Volkspartei (Mondsee) verpachtet. Der Rechnungshof wertet die "nicht marktkonforme niedrige Pacht" als - seit 2012 illegale - staatliche Parteispende. Es geht um hohe Beträge: Laut Medienberichten zahlt die JVP mittlerweile 77.000 Euro für das Grundstück, die SJ müsste fast 280.000 Euro bezahlen.