Pensionen würden nach Gesetz um 1,8 Prozent steigen

Pensionen würden nach Gesetz um 1,8 Prozent steigen
Nach dem Gesetz würden die Pensionen für das nächste Jahr um 1,8 Prozent angehoben werden. Das ist der durchschnittliche Inflationswert von August 2020 bis Juli 2021, den die Statistik Austria am Mittwoch veröffentlicht hat. Die Seniorenvertreter fordern aber bereits, dass es für die Bezieher niedriger Pensionen mehr geben soll. Darüber soll nun mit der Politik verhandelt werden.

Das Gesetz sieht eine Anpassung der Pensionen mit der Inflation vor. Den dafür maßgebenden Wert des vergangenen Jahres hat die Statistik Austria nun mit 1,8 Prozent berechnet. Wenn man dabei bleibt, muss das Sozialministerium den Anpassungsfaktor mittels Verordnung bis spätestens 30. November festlegen. Sollte die Politik von diesem errechneten Faktor abweichen wollen, müsste ein Gesetz dafür beschlossen werden - so wie das auch in den vergangenen Jahren meist der Fall war.

So ist auch im Vorjahr eine sozial gestaffelte Pensionserhöhung beschlossen worden. Bezieher kleiner Pensionen hatten für heuer mehr als die doppelte Abgeltung der Inflation von 1,5 Prozent bekommen: Bezüge bis 1.000 Euro wurden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fiel die Steigerung bis auf 1,5 Prozent linear ab, ab 2.333 Euro wurde sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

Und auch jetzt fordern die beiden Präsidenten des Seniorenrates, Ingrid Korosec (ÖVP) und Peter Kostelka (SPÖ), eine höhere Anpassung für niedrige Pensionen. Im Gespräch mit der APA verlangten beide, dass es die 1,8 Prozent für höhere Pensionen als Abgeltung der Inflation geben soll. Als Maßnahme zur Armutsbekämpfung wollen beide aber für kleine Pensionen mehr. Sowohl die Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes als auch der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes verwiesen darauf, dass sich die Regierung in ihrem Arbeitsprogramm eine Halbierung der Armutsgefährdung zum Ziel gesetzt habe. Und das wäre eine Maßnahme zur Reduzierung der Altersarmut.

Konkret schlägt Kostelka bereits vor, bis zur Armutsgefährdungsgrenze von 1.328 Euro (60 Prozent des Medianeinkommens) eine doppelte Inflationsabgeltung zu gewähren, das wären dann 3,6 Prozent. Für darüber liegende Pensionen soll es eine Abschleifregelung bis auf die gesetzlichen 1,8 Prozent geben. Über die Details wollen die Seniorenvertreter nun wieder mit der Regierung verhandeln, so wie das auch in den vergangenen Jahren gängige Praxis war.

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