APA - Austria Presse Agentur

Pensionserhöhung 2023 fixiert: zwischen 5,8 und 10,2 Prozent

Die Pensionen steigen 2023 zwischen 5,8 und 10,2 Prozent. Diese Vereinbarung der Regierung haben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt gegeben.

Die soziale Staffelung erfolgt dabei über eine Direktzahlung im März.

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Anhebung um gesetzlichen Faktor

Konkret werden alle Pensionen um den gesetzlichen Faktor von 5,8 Prozent angehoben. Dazu kommt eine soziale Staffelung über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung, die im März ausbezahlt wird. Bis zu einer Bruttopension von 2.000 Euro beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, gedeckelt mit maximal 500 Euro. Bis 2.500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung. Für Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von 329 Euro.

Bezieher einer Ausgleichzulage bekommen zusätzlich zu den 5,8 Prozent und der Direktzahlung auch einen monatlichen Pauschalbetrag von 20 Euro. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt damit von 1.030 auf 1.110 Euro.

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Direktzahlungen nicht systemwirksam

Die Direktzahlungen sind allerdings nicht systemwirksam. Das bedeutet, dass die nächste Pensionserhöhung für das Jahr 2024 dann nur von der Basis der 5,8 Prozent aus berechnet wird.

Nach Angaben der Regierung bedeutet die Pensionsanpassung für die Ausgleichszulagenbezieher bis 1.030 Euro eine Erhöhung um 10,2 Prozent. Bis 1.700 Euro ergibt sich ein Plus von 8,2 Prozent. Danach reduziert sich der Zuwachs. Ab einer Höhe der Pensionen über 2.360 Euro erfolgt dann die gesetzlich vorgesehene Pensionsanpassung von 5,8 Prozent.