APA - Austria Presse Agentur

Pensionserhöhung passiert Budgetausschuss

Die vor zwei Wochen von ÖVP, SPÖ und FPÖ mit den Seniorenvertretern vereinbarte Anpassung der Pensionen hat am Donnerstag auch mit der Stimme von JETZT den Budgetausschuss des Nationalrates passiert. Die sozial gestaffelte Erhöhung bedeutet für hohe Pensionen eine Abgeltung der Inflation, für niedrigen Pensionen gibt es die doppelte Inflationsabgeltung.

Pensionen bis zur Steuergrenze von 1.111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulage und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1.112 Euro beginnend bis zu einer Pensionshöhe von 2.500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber erhalten bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5.220 Euro eine Erhöhung mit 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht. Außertourlich angehoben wird laut Parlamentskorrespondenz außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 (Wert 2019) auf 1.472 Euro steigen.

Die Zusatzkosten für die außerordentliche Pensionserhöhung werden mit insgesamt 367,6 Mio. Euro für 2020 angegeben. Davon entfallen 344 Mio. auf den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG), 23 Mio. auf Beamtenpensionen und 600.000 auf Opferrenten.

Ebenfalls vom Budgetausschuss - diesmal mit türkis-blauer Mehrheit - auf den Weg gebracht wurde ein Gesetzentwurf, der für die Länder einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses auch für die Jahre 2019 und 2020 sicherstellt. Der Bund wird den Ländern demnach jeweils im Dezember wieder einen entsprechenden Zweckzuschuss aus dem Pflegefonds überweisen. Berechnungsbasis für die Zuteilung der Mittel bildet die Abrechnung 2018, wobei die Länder das Geld den betroffenen Gemeinden, Städten, Sozialhilfefonds und Sozialhilfeverbänden weiterzuleiten haben. Schon im Vorjahr hatte der Bund den Ländern zusätzlich zu den im ASVG verankerten 100 Mio. weitere 240 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, wobei eine genaue Abrechnung im Nachhinein vereinbart wurde.