APA - Austria Presse Agentur

Pflegestipendium wird vorgezogen

Ab 1. Jänner 2023 erhalten Personen, die an AMS-Ausbildungen im Pflegebereich teilnehmen, mindestens 1.400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Ursprünglich war der Start des Pflegestipendiums für September 2023 geplant. Dieser wird nun vorgezogen, um "dem akuten Arbeitskräftebedarf in diesem Bereich entgegenzuwirken", sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vor dem Ministerrat am Mittwoch.

Personen, die sich im Rahmen des Pflegestipendiums dazu entscheiden, eine Pflegeausbildung zu starten, erhalten ab 2023 mindestens 1.400 Euro Förderung monatlich. Liegt der derzeitige Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung unter diesem Mindestniveau, wird die Differenz aufgestockt. Personen, deren derzeitiger Leistungsanspruch über 1.400 Euro liegt, hätten keine Kürzungen zu befürchten, so der Arbeitsminister.

Ziel dahinter sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen.

Berechtigt sind Menschen ab 20 Jahren, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Matura mindestens zwei Jahre zurückliegt. Sowohl Arbeitssuchende als auch Karenzierte sind anspruchsberechtigt. Die Genehmigung erfolgt durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können. Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS das Pflegestipendium in Anspruch nehmen. Auszubildende, die diese Ansprüche nicht erfüllen, erhalten einen monatlichen Ausbildungsbetrag in Höhe von 600 Euro.

Auch soll ein größerer Fokus auf die Qualifizierungsförderung gelegt werden. Künftig soll die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften, im Bereich sozialer Dienstleistungen 75 Prozent (statt bisher nur 60 Prozent) der Kurs- und Personalkosten betragen.

Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Dadurch sollen 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen werden.

Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5.500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Die Regelung gilt für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. Dafür wurden die verfügbaren Mittel um 13 Mio. Euro erhöht. Insgesamt stehen für den Ausbildungszuschuss damit 264 Millionen Euro zur Verfügung. "Davon profitieren nun auch alle Erstauszubildenden in den Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Mit diesen Maßnahmen treten wir dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegen", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).