APA - Austria Presse Agentur

Pistenraupenfahrer zu Unfalltod von Snowboarderin geständig

Am Innsbrucker Landesgericht hat am Freitag ein Prozess gegen einen 61-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung begonnen. Er soll am 7. Dezember 2022 im Zillertal "ohne wirkliche Notwendigkeit und ohne akustisches Signal" während des laufenden Betriebes mit der Pistenraupe eine Schneekanone vom linken zum rechten Pistenrand transportiert haben. Dabei soll er eine gestürzte 29-jährige Snowboarderin übersehen und überrollt haben. Er bekannte sich schuldig.

Es sei der "schwärzeste Tag in meiner Karriere" gewesen, sagte der Angeklagte, der bereits seit 40 Jahren bei den Bergbahnen arbeitet, zu Prozessbeginn. "Es tut mir irrsinnig leid, dass das passiert ist", fügte er hinzu. Er übernehme jedenfalls "die volle Verantwortung dafür", so der 61-jährige Mann.

Zuvor hatte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt, dass "der Sachverhalt bereits geklärt ist". Bei der Fahrt des Angeklagten vom linken zum rechten Pistenrand habe es "plötzlich geholpert", als er die 29-jährige deutsche Snowboarderin überfahren habe. Zu klären sei noch, ob es sich um eine "einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt", sagte der Staatsanwalt.

Der Verteidiger hatte keine Einwände gegen diese Version des Ablaufs des Unglücks. "Er wollte mit dem Versetzen der Schneekanone vor Betriebsschluss einem Kollegen einen Gefallen tun", erklärt er. Der Angeklagte sei "einer der verlässlichsten Mitarbeiter überhaupt gewesen", so der Verteidiger. Der dennoch passierte Vorfall habe nun das "Leben meines Mandanten völlig umgekrempelt". Er bat auch deshalb um ein "faires Urteil".

Laut Verteidigung habe der 61-Jährige bereits eingestanden, dass er die Fahrt "ohne Betriebsnotwendigkeit" durchgeführt habe. Eine "Betriebsnotwendigkeit" sei nur in sehr wenigen Fällen gegeben, die Fahrten während des Betriebes müsse man auf ein absolutes Minimum beschränken. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.