APA - Austria Presse Agentur

Pkw-Maut-Betreiber mit Entschädigungsforderung von 300 Mio.?

Nach dem Aus für die geplante deutsche Pkw-Maut sollen die zwei Betreiberfirmen des Vignettensystems - die österreichische Kapsch TrafficCom und die oeticket-Mutter CTS Eventim - dem deutschen Verkehrsministerium laut "Spiegel" eine Entschädigungsforderung in Höhe von 300 Millionen Euro in Aussicht gestellt haben.

Die Summe enthalte neben bereits getätigten Investitionskosten auch den entgangenen Gewinn aus den Verträgen, die ein Volumen von insgesamt rund zwei Milliarden Euro umfassen, berichtete der "Spiegel" am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe.

Das Ministerium versuche, diese Zahlungen abzuwehren, schrieb das Nachrichtenmagazin weiter. Das Ministerium hatte die Verträge nach Angaben einer Sprecherin noch am Dienstagabend, wenige Stunden nach dem Urteil des EuGH zur Pkw-Maut, gekündigt. Laut "Spiegel" begründet das Ministerium dies mit der Nichterfüllung von vertraglich vereinbarten Leistungen. Dadurch müsse kein entgangener Gewinn ausgeglichen werden, heiße es aus dem Ministerium.

Der Europäische Gerichtshof hatte die Maut-Pläne am Dienstag nach einer Klage Österreichs mit der Begründung gekippt, die Abgabe verstoße gegen EU-Recht, weil ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Eigentlich hätte die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, ab Oktober 2020 erhoben werden sollen. Betroffen sind der österreichische Mautbetreiber Kapsch TrafficCom und der Ticketspezialist CTS Eventim.

"Wir haben vertragliche Schutzbestimmungen. Es braucht niemand glauben, dass wir da einen Verlust einfahren", hatte der Kapsch-TrafficCom-Chef Georg Kapsch am Dienstag in Wien gesagt. Der Chef der oeticket-Mutter CTS Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, hatte schon 2018 erklärte, dass die beiden Partner mit dem deutschen Bund eine Vorkehrung für den Fall getroffen hätten, dass die Maut vor Gericht scheitere: "Für diesen Fall haben wir uns vertraglich abgesichert", so Schulenberg.

Die vom Bund geschlossenen Verträge enthalten Schutzbestimmungen, die Vermögensschäden für die Betreibergesellschaft und ihre Gesellschafter vorbeugen sollen, auch für den Fall, dass die Infrastrukturabgabe nicht eingeführt werden sollte.