APA - Austria Presse Agentur

Polizei geht um Silvester verstärkt gegen Pyro-Verstöße vor

Die Polizei wird zum Jahreswechsel die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes besonders genau überwachen. Das kündigte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an. "Das Jahr 2021 hat an uns außergewöhnliche Anforderungen gestellt - lassen wir es besonnen und überlegt ausklingen", appellierte der Ressortchef. Es gelte "mit einem sicheren, verletzungsfreien Umgang mit Pyrotechnik" das medizinische Personal zu entlasten.

Insbesondere der "Silvesterknallerei" und der verbotenen Böllerverwendung im urbanen Bereich soll mit allen zur Verfügung stehenden Befugnissen begegnet werden, hieß es aus dem Ministerium. Auch wurden in grenznahen Bereichen verstärkte Kontrollen angekündigt, um den Import von verbotenen pyrotechnischen Erzeugnissen zu verhindern.

Übertretungen nach dem Pyrotechnikgesetz, beispielsweise die gesetzwidrige Verwendung im Ortsgebiet, stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro bestraft. Verkäufern von nicht zulässigen pyrotechnischen Gegenständen droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 10.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen.

In der Wiener Innenstadt knallte es etwa am Stefanitag. Überreste lassen laut Polizei darauf schließen, dass Unbekannte in der Göttweihergasse einen Knallsprengsatz der höchsten Klasse F4 zündeten. Zwei Männer sollen den Ort anschließend fluchtartig verlassen haben. Mindestens 15 Fensterscheiben von Geschäftsräumen und Privatwohnungen wurden beschädigt, Personen wurden keine verletzt. Die MA 48 entfernte das zersplitterte Glas.

2020 wurde der Entschärfungsdienst des Innenministeriums 74-mal wegen pyrotechnischer Gegenstände zu Einsätzen gerufen. Heuer waren es bisher 56. Die Beamten beobachten seit Jahren eine Zunahme des Internet-Versandhandels von pyrotechnischen Erzeugnissen. Oft handle es sich um Online-Shops im Ausland, die auch pyrotechnische Gegenstände anbieten, die nicht den österreichischen Vorschriften entsprechen und ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Verwender aufweisen. Durch die oftmals nicht als Gefahrgut gekennzeichneten Versandverpackungen besteht zudem auch eine nicht unbeträchtliche Gefährdung für den Zustelldienst, wurde gewarnt.