APA - Austria Presse Agentur

Polizei soll bei Erhebung von Corona-Krankheitssymptomen mitwirken

Die Sicherheitsbehörden sollen im Zuge der Nachverfolgung von Corona-Kontaktpersonen die Gesundheitsbehörden auch bei der Erhebung von Krankheitssymptomen unterstützen.

Das sieht ein Entwurf der türkis-grünen Regierung für eine Novelle zum Epidemiegesetz vor, die am Montagabend auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses steht und auf die die NEOS aufmerksam gemacht haben.

Nach dem der APA vorliegenden Gesetzesantrag soll die bestehende Mitwirkungspflicht der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes künftig nicht nur die Ermittlung von Identitäts- und Kontaktdaten, sondern auch von "allfälligen Krankheitssymptomen" von "kranken, krankheitsverdächtigen oder ansteckungsverdächtigen Personen" umfassen. Die Sicherheitsbehörden dürfen dazu Abfragen aus dem Zentralen Melderegister durchführen und müssen die Daten in elektronischer Form über eine gesicherte Leitung unverzüglich übermitteln. Die Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Kontaktierung der betroffenen Personen verarbeitet werden und sind nach der Übermittlung sofort zu löschen.

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Wie in der Begründung des Gesetzesantrages ausgeführt wird, bedeutet dies konkret, dass im Rahmen der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Gesundheitsbehörden bei der Erhebung von Identitätsdaten, allfälligen Krankheitssymptomen und Kontaktdaten von Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ansteckungsverdächtigen unterstützen.

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Heftige Kritik daran kommt von NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) "verpflichten die Polizei darin, Arzt zu spielen und krankheitsverdächtige Personen an die Gesundheitsbehörden zu melden. Sprich: Wer vor der Polizei schwitzt, hustet oder niest, wird sofort gemeldet - das ist völlig absurd und inakzeptabel", sagte Loacker in einer Stellungnahme gegenüber der APA.