APA - Austria Presse Agentur

Presserat rügt "Kronen Zeitung" wegen Foto von getöteter Frau

Der Presserat hat die "Kronen Zeitung" für deren Berichterstattung über einen Femizid gerügt.

Nach Ansicht des Senats 3 verstoßen die Beiträge "Dreifache Mutter stirbt nach Messerattacke" vom 24. September 2020 sowie "Rätsel nach Bluttat" am Tag darauf gegen Punkt 5 (Persönlichkeitsschutz) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. 

Hinsichtlich jüngst verübter Femizide mahnt der Rat ein, Privatsphäre Angehöriger mutmaßlicher Täter und Verbrechensopfer zu respektieren. In beiden Beiträgen über eine Tötung in Kledering in Niederösterreich wurde ein Foto des genannten Ehepaar veröffentlicht, wobei das Gesicht des mutmaßlichen Täters grobkörnig verpixelt zu sehen ist, jenes des Opfers hingegen nicht.

Eine Beraterin des Gewaltschutzzentrums NÖ-Wiener Neustadt wandte sich an den Presserat und sah in der Bildveröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber dem Opfer. Die Medieninhaberin nahm die Möglichkeit am Verfahren teil zu nehmen nicht wahr. Der Senat geht davon aus, dass vonseiten der Angehörigen keine Zustimmung zur Bildveröffentlichung vorlag.

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Persönlichkeitssphäre muss auch nach Tod geschützt werden

Der Senat hält fest, dass Berichte über Tötungsdelikte grundsätzlich für die Öffentlichkeit von Interesse sind und erkennt das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit an solchen Berichten an. Aus dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung ergebe sich jedoch nicht, dass der Persönlichkeitsschutz des Opfers missachtet werden darf.

Zudem verweist der Senat auf Punkt 5.4 des Ehrenkodex, wonach auf die Anonymitätsinteressen von Verbrechensopfern besonders zu achten ist. Schließlich darf das Leid, das die Angehörigen der Opfer erfahren, durch die Berichterstattung nicht vergrößert werden.

Die Senate des Presserats haben bereits mehrfach festgehalten, dass die Persönlichkeitssphäre eines Menschen auch über dessen Tod hinaus zu wahren ist und dass die Veröffentlichung unverpixelter Fotos von Mordopfern geeignet ist, in die Persönlichkeitssphäre dieser Personen einzugreifen und die Trauerarbeit der Hinterbliebenen zu beeinträchtigen, hieß es in der Mitteilung am Dienstag.

Im Sinne dieser bisherigen Entscheidungspraxis stellt der Senat den genannten Verstoß fest, die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" wurde aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die "Kronen Zeitung" bzw. ihre Medieninhaberin erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht an.

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Hinsichtlich der jüngst verübten Femizide weist der Presserat außerdem darauf hin, dass Journalisten und Fotografen die Privatsphäre der Angehörigen von mutmaßlichen Tätern und Verbrechensopfern zu respektieren haben. In dem Zusammenhang wird auch an die Stellungnahme des Senats 1 des Presserats aus dem Jahr 2019 erinnert, in der zu einer verantwortungsvollen Berichterstattung beim Thema "Gewalt gegen Frauen" aufgefordert wurde.

(S E R V I C E - Stellungnahme Presserat zu "Gewalt gegen Frauen": http://go.apa.at/WofU706b)

Professionelle Hilfe

Falls dir oder einer Person in deinem Umfeld Gewalt widerfährt, dann Rede mit einer Vertrauensperson in deiner Nähe darüber oder wende dich an ExpertInnen sowie Beratungsstellen: 

  • Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222-555, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig: www.frauenhelpline.at
  • Onlineberatung für Mädchen und Frauen im HelpChat, mehrsprachig: www.haltdergewalt.at