Prozess gegen früheres Tiroler Rektorat fortgesetzt

Die Verhandlung fand am Landesgericht Innsbruck statt
Am Innsbrucker Landesgericht ist am Mittwoch ein Prozess gegen das ehemalige Rektorat einer Tiroler Hochschule wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs fortgesetzt worden.

Die drei Angeklagten sollen in ihrer damaligen Funktion im Zuge von Besetzungsverfahren wegen freier Planstellen einen Bewerber trotz vorhandener Qualifikation nicht zum Hearing zugelassen bzw. nicht erstgereiht haben. Die drei Angeklagten hatten zu Prozessbeginn am 22. Mai auf nicht schuldig plädiert.

Als erster Zeuge am Mittwoch wurde ein Mitglied des Dienststellenausschusses angehört. Der Mann relativierte frühere Aussagen vor der Polizei, wonach das Rektorat den letztlich abgelehnten Bewerber "nicht haben wollte". Ob die Ablehnung aus unsachlichen Gründen erfolgt sei, könne er nicht sagen. Jedoch verwies er auf einen einstimmigen Beschluss des Gremiums, wonach der Bewerber die Anforderungen besser erfüllt hätte als der letztlich Genommene. Der Ausschuss prüfe indes nur das Vorhandensein von für die Bewerbung benötigten Publikationen, nicht deren Qualität. Während der Verhandlung hatten die Verteidiger der Angeklagten die Relevanz der Publikationen des abgelehnten Bewerbers in Zweifel gezogen.

Der erstangeklagte ehemalige Rektor war zum Auftakt der Verhandlung im Mai vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Mair befragt worden. Der Bewerber hätte schlicht die Voraussetzungen "nicht erfüllt", meinte der Ex-Rektor. Dies betraf beispielsweise den wissenschaftlichen Bereich: "Er hatte keine Berufspraxis." Die Zweit- und Drittangeklagten, beide ehemals Vizerektorinnen, bekannten sich ebenfalls nicht schuldig und bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des Erstangeklagten. Der damalige Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. Mitglied im Dienststellenausschuss stützte indes die Vorwürfe der Anklage. Ein weiterer Zeuge - ein damals vorgezogener Bewerber - hatte dagegen keine allfälligen Unregelmäßigkeiten bemerkt.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten zuvor in ihren Eröffnungsplädoyers die Vorwürfe in Abrede gestellt und bestritten, dass es zu einem wissentlichen Befugnismissbrauch gekommen sei. Die Bewerbungsverfahren seien "transparent und korrekt" abgelaufen. Für die betroffenen Stellen seien zudem nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Eignung erforderlich, so die Anwälte unisono.

Die Causa geht auf den Zeitraum 2020 bis Mitte 2021 zurück. Der in den Besetzungsverfahren mutmaßlich übergangene Betroffene habe sämtliche in der Ausschreibung genannten dienstrechtlichen Erfordernisse erfüllt und sei besser qualifiziert gewesen als Mitbewerber, hieß es in der Anklage. Dennoch sei er nicht berücksichtigt worden. Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht.

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